Novelle der Energieeinsparverordnung
Novelle der Energieeinsparverordnung
(pressrelations) - Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen. Sie wird rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit zu ermöglichen. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich senken, dessen Anteil am Gesamtverbrauch derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt.
Die Novelle sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
Die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand steigen um durchschnittlich 30 Prozent.
Die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss künftig durch Nachweis der Unternehmen bestätigt werden.
In Altbauten müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.
Nachtstromspeicherheizungen sollen ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.
Gleichzeitig steigen die Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom kann vom rechnerischen Energiebedarf von Gebäuden abgezogen werden. Gleichzeitig werden Primärenergiefaktoren für flüssige und gasförmige Biomasse aufgenommen. Soweit die Biomasse in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt wird, wirken sich diese entsprechend günstig auf die energetischen Berechnungen für das jeweilige Gebäude aus.
Energieeinsparverordnung
Erläuterungen zu der Novelle und den Verordnungstext der EnEV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
http://www.bine.info
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Datum: 20.03.2009 - 19:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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