IndustrieTreff - Neue Prüfpflicht für Heizöltanks ab Sommer 2013

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Neue Prüfpflicht für Heizöltanks ab Sommer 2013

ID: 791265

In diesem Jahr soll eine bundesweit einheitlich geregelte Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter erlassen werden. Hausbesitzer sollten aber mit der Überprüfung warten, bis die Regelung in Kraft tritt und sie von den Behörden angeschrieben werden.


(PresseBox) - Viele Hauseigentümer erhielten in den vergangenen Monaten Besuch von "fahrenden Handwerker", die mit Hinweis auf neue Gesetzesvorgaben versuchten, eine Überprüfung des Heizöltanks zu verkaufen.
Indes existiert eine solche bundeseinheitliche Verordnung noch gar nicht. Derzeit wird an dem genauen Text der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährenden Stoffen" (VAwS) noch gearbeitet. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung kann dann Mitte 2013 gerechnet werden.
Nach dem Inkrafttreten werden alle Hausbesitzer, die der neuen Verordnung unterliegen, von den zuständigen Behörden angeschrieben. Voraussichtlich werden alle Hausbesitzer eines Heizöltanks mit einem Volumen ab 1.000 Liter von den neuen Regelungen betroffen sein.Die Briefe mit der Aufforderung, einen Sicherheitscheck des Heizöltanks durchzuführen, werden in den meisten Fällen von der Unteren Wasserbehörde versandt.
"Bis dahin", so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de), "können sich Hausbesitzer noch zurück lehnen und müssen nicht aktiv werden".
Nach der Aufforderung durch die Behörde muss ein bzw. eine "Sachverständige für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" den Sicherheitscheck durchführen und dokumentieren. Die Ergebnisse werden anschließend an die Behörde versandt.
Die Kosten für einen Sicherheitscheck liegen nach Auskunft des Verbandes Privater Bauherren (VPB) bei rund 100,- Euro. Sinnvoll ist es, sich als Hausbesitzer einen konkreten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Wahl des Sachverständigen gibt die Behörde darüber Auskunft, wer eine Überprüfung des Heizöltanks gemäß Verordnung durchführen darf.
In einigen Bundesländern existieren bereits Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. So sollten beispielhaft in Hessen alle Öltanks über 1.000 Liter einmalig geprüft werden.





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Datum: 05.01.2013 - 17:35 Uhr
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