IndustrieTreff - Häusliche Feuerstätten: Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger - 2013 wird es ernst

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Häusliche Feuerstätten: Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger - 2013 wird es ernst

ID: 792908

(ots) - Kaminofenbesitzer müssen dieses Jahr
belegen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der 1.BImSchV
erfüllt

Das Jahr 2013 wird für viele Kaminofenbesitzer ein besonderes
Jahr. Dann müssen sie ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis
erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, erfüllt. Sollte
die Typprüfung für ihr "Schätzchen" 1975 oder früher erfolgt sein,
könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach
nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein.
Deshalb droht ihnen ein Jahr später, also Ende 2014, das verdiente
"Aus".

Für alle anderen Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder
Heizkamins gilt: Bei der Feuerstätten-Schau 2013 muss das Jahr der
Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann auch sie
die 1.BImSchV-Kriterien erfüllen müssen. 2017 enden die Fristen für
Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die
Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene
Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb
gegangen sind.

Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten
vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue
Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von
Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert
waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.

HKI-Cert: Online-Datenbank gibt Auskunft, ob Grenzwerte
eingehalten werden

"Wenn ein Kaminofen schon 40 Jahre oder länger in Betrieb ist", so
Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, "sollte ohnehin
über einen Austausch nachgedacht werden. Denn die Verbrennungstechnik




hat in der Zwischenzeit große Fortschritte erzielt: Nicht nur das
Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten - und
somit ihr Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich
verbessert. Wer also sein altes Heizgerät in den wohl verdienten
'Ruhestand' schickt, hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Er
entlastet auch dauerhaft seine Haushaltskasse."

Dem Schornsteinfeger gegenüber den erforderlichen Nachweis zu
erbringen ist im Übrigen nicht schwer. Hierfür hat der HKI gemeinsam
mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die auf dem
Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar ist. Dort lässt
sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Modell leicht
ermitteln, ob es den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht.



Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-25 62 68-105
Fax: +49 (0)69-25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Berrenrather Str. 190
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Datum: 09.01.2013 - 10:06 Uhr
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