Grob daneben gelegen / Spezialisten für Wärmemessung hatten komplett falsche Werte geliefert (BILD)

(ots) - 
   Fehler macht jeder einmal. Von einer Spezialfirma sollte man 
allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer 
vorkommen. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein 
Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner 
Mieter beauftragte. Statt des echten Vorjahreswertes registrierte die
Firma jedoch einen völlig falschen Wert, der dann zur Grundlage für 
die - ebenfalls falsche - Abrechnung mit dem Mieter wurde. Nach 
einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von 
dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund 
1.400 Euro. Doch der Dienstleister weigerte sich, zu bezahlen. Er 
berief sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihn von 
jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach 
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den 
Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer 
groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen
sei. 
   (AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)
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Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax:  030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de
      
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Datum: 28.01.2013 - 09:00 Uhr
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