IndustrieTreff - Bundesinnenminister Friedrich zieht nach sechs Monaten Blaue Karte eine positive Bilanz

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Bundesinnenminister Friedrich zieht nach sechs Monaten Blaue Karte eine positive Bilanz

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Bundesinnenminister Friedrich zieht nach sechs Monaten Blaue Karte eine positive Bilanz

(pressrelations) -
Am 1. August 2012 wurde in Deutschland die Blaue Karte EU eingeführt. In den ersten sechs Monaten wurden 4.126 Blaue Karten EU in Deutschland erteilt. Dies ist eine vorläufige Zahl, die sich durch Nacherfassungen noch erhöhen wird. 1.294 Blaue Karten EU wurden an neu einreisende Hochqualifizierte ausgegeben, 2.832 Hochqualifizierte hielten sich bereits zuvor in Deutschland auf (vorwiegend Absolventen deutscher Hochschulen). Für Mangelberufe (MINT-Berufe und Ärzte) wurden 1.656 Blaue Karten EU erteilt. 2.470 Blaue Karten EU wurden an Akademiker erteilt, die die höhere Gehaltsgrenze erfüllten (2012: 44.800 Euro, 2013: 46.400 Euro). Viele von ihnen sind Ärzte oder Ingenieure, insbesondere aus der Informations- und Kommunikationstechnik. Hauptherkunftsländer sind: Indien (983), China (398), Russland (262) und die USA (182).

"Die Zahlen zeigen: Die Blaue Karte EU ist erfolgreich gestartet", so Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich. "Wir bekommen damit hochqualifizierte Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland und können dem Fachkräftemangel hierzulande entgegenwirken. Besonders freut mich, dass viele Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss die Blaue Karte EU nutzen, um auch nach ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Wer hier ausgebildet wurde, soll hier auch sein Können und Wissen unter Beweis stellen."

Die Blaue Karte EU entwickelt sich somit zum Erfolgsmodell für die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Das liegt auch an den unkomplizierten Regelungen: Wenn Akademiker einen Arbeitsplatz mit einem Bruttojahresgehalt von über 46.400 Euro nachweisen, erhalten sie kurzfristig ein Visum und die Blaue Karte EU. Arbeiten sie in einem Mangelberuf, liegt das Mindestgehalt bei rd. 36.200 Euro, dieses muss aber dem von Deutschen in gleicher Beschäftigung entsprechen. Die Blaue Karte EU führt nach spätestens drei Jahren zu einem Daueraufenthalt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.




Bei der Abfassung des Gesetzentwurfs war noch von etwa 3.500 Blauen Karten EU jährlich ausgegangen worden. Nach einem halben Jahr sind es nun bereits weit über 4.000 erteilte Aufenthaltstitel dieser Art. Wie durchaus zu erwarten war, gingen rund zwei Drittel der Blauen Karten EU an Ausländer, die sich bereits zuvor in Deutschland aufhielten. Es liegt nahe, dass es sich dabei insbesondere um Ausländer handelt, die hier ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ein Drittel der Blauen Karten EU erhielten Ausländer, die neu zugewandert sind. Diese reisen mit einem drei-Monats-Visum ein und beantragen dann erst die Blaue Karte EU bei den Ausländerbehörden. Deshalb ist ihr Anteil im ersten Sechs-Monats-Zeitraum erheblich geringer. Bei Betrachtung eines längeren Zeitraumes wird sich das Verhältnis verän-dern.

Ergänzt wird die Regelung zur Blauen Karte EU, die ja einen konkreten Arbeitsplatz voraussetzt, durch die besonderen aufenthaltsrechtlichen Regelungen für arbeitsuchende Personen: Für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen besteht die Möglichkeit, in einer Frist von 18 Monaten nach einem angemessenen Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit ausüben. Für alle übrigen Personen wurde ebenfalls zum 1. August 2012 ein auf sechs Monate befristeter Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche eingeführt (Erteilungsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung).

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Datum: 18.02.2013 - 13:01 Uhr
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