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EANS-Stimmrechte: BAUER Aktiengesellschaft / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1
WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ID: 819168

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG (Finanz-/sonstige Instrumente)

Die nachstehend aufgeführten Aktionäre haben der BAUER Aktiengesellschaft,
Schrobenhausen, Deutschland (ISIN DE 0005168108) gemäß § 25a Abs. 1 WpHG am
18.02.2013 mitgeteilt:

-Der Stimmrechtsanteil von Dr.-Ing. Dr.-Ing. Karl Heinrich Bauer, Deutschland
an der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen
von 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag
48,19% (8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a
WpHG aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
41,68 % (7.139.888 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Maria Elisabeth Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 47,70 % (8.171.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246




Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Prof. Thomas Karl Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 32,64 % (5.591.220
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Florian Karl Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 47,30 % (8.103.606
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Martin Thomas Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 47,30 % (8.103.606
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Elisabeth Maria Teschemacher, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
42,15% (7.221.246 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Sonja Ursula Teschemacher, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 47,56% (8.147.346
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Tobias Christoph Teschemacher, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
47,56 % (8.147.346 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Ulrich Stephan Teschemacher, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
47,56 % (8.147.346 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Prof. Dr.-Ing. Sebastian Bauer, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 40,73
% (6.977.358 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Julia Chiara Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19 % (8.256.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Dr.-Ing. Johannes Karl Bauer, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
39,77% (6.812.352 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Franziska Maria Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19 % (8.256.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Johannes Christoph Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19 % (8.256.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Stephanie Elisabeth Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19 % (8.256.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil von Wolfgang Karl Bauer, Deutschland an der BAUER
Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%, 10%,
15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19% (8.256.246
Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG aufgrund eines
Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19 % (8.256.246
Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0 Stimmrechten) und
nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19% (8.256.246
Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a WpHG wird fällig,
wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft, und verfällt,
wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

-Der Stimmrechtsanteil der BAUER Stiftung, Schrobenhausen, Deutschland an der
BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen hat am 16.02.2013 die Schwellen von 5%,
10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten und beträgt an diesem Tag 48,19%
(8.256.246 Stimmrechten). Von diesem Stimmrechtsanteil wird nach § 25a WpHG
aufgrund eines Poolvertrages unmittelbar ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 48,19
% (8.256.146 Stimmrechten), nach § 25 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 0% (0
Stimmrechten) und nach §§ 21, 22 Abs. 2 WpHG ein Stimmrechtsanteil in Höhe von
48,19% (8.256.246 Stimmrechten) gehalten. Das sonstige Instrument nach § 25a
WpHG wird fällig, wenn ein Mitglied des Poolvertrages Aktien an Dritte verkauft,
und verfällt, wenn der Poolvertrag für den Meldepflichtigen endet.

Rückfragehinweis:
Christopher Wolf
Investor Relations
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Tel.: +49 8252 97-1797
Fax: +49 8252 97-2900
investor.relations(at)bauer.de
www.bauer.de

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Email: investor.relations(at)bauer.de
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Branche: Bau
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Datum: 20.02.2013 - 16:02 Uhr
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