IndustrieTreff - KOPP: Koalitionsstreit verhindert Energieeffizienzgesetz

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KOPP: Koalitionsstreit verhindert Energieeffizienzgesetz

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KOPP: Koalitionsstreit verhindert Energieeffizienzgesetz

(pressrelations) - BERLIN. Zur Erklärung des Bundeswirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg, das Energieeffizienzgesetz drohe zu scheitern, erklärt die Sprecherin für Energiepolitik und Welthandelsfragen der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:

Die Bundesregierung blamiert sich durch den ständigen Streit zwischen dem Umwelt- und Wirtschaftsressort und der entsprechenden energiepolitischen Handlungsunfähigkeit nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene. Das Energieeffizienzgesetz hätte entsprechend der europäischen Vorgaben bereits seit fast einem Jahr umgesetzt werden müssen.

Was die Bundesregierung vor kurzem als ersten Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz vorgelegt hat, ist eine energiepolitische Bankrotterklärung. Die Ansammlung planwirtschaftlicher Gängelungen für Energielieferanten, energieintensive Betriebe, Anbieter von Energiedienstleistungen und den Endverbraucher ist so lang wie ineffizient. Völlig unklar ist beispielsweise, wie und warum Tankstellenbetreiber auf eigene Kosten monatliche Fahrschulungen zum Kraftstoff schonenden Fahrverhalten für ihre Kunden anbieten sollen. Dubios und rechtlich hochproblematisch auch die Forderung, Energieunternehmen zur Förderung unabhängiger Energiedienstleister zu verpflichten. Bei den astronomischen Bußgeldvorstellungen im Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen hat sogar das Justizministerium bereits Bedenken angemeldet.

Die schwarz-rote Koalition ist im Bereich der Energiepolitik nicht mehr arbeitsfähig. Statt einen planwirtschaftlichen, interventionistischen Ansatz zu verfolgen, sollte das Gesetz den geeigneten Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz schaffen und den Verbrauchern Informations- und Beratungsangebote als Grundlage für eine freie Entscheidung zur Verfügung zu stellen. Die europäische Richtlinie muss 1:1 umgesetzt werden und nicht sinnlos übererfüllt. Unternehmen dürfen nicht teuren und bürokratischen Selbst- und Fremdprüfungen der Energieeffizienz unterworfen werden.






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Datum: 07.04.2009 - 14:21 Uhr
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