IndustrieTreff - BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu Managergehältern

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BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu Managergehältern

ID: 827021

(ots) - BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu
Managergehältern: Kein Bedarf für gesetzliche Neuregelung

- Ausgeprägte Sensibilität in Deutschland
- Aufsichtsräte agieren unter Einbeziehung der
Arbeitnehmervertreter verantwortungsbewusst
- Hauptversammlung hat bereits Mitspracherechte

11/2013

4. März 2013

"In Deutschland besteht kein Bedarf für eine gesetzliche
Neuregulierung bei der Vorstandsvergütung", sagte Heiko Willems,
Leiter der Abteilung Recht und Versicherung des BDI, nach der
Schweizer Volksabstimmung über die Initiative für eine strengere
Regulierung von Managergehältern am Montag in Berlin. "Die
gesetzliche Ausgangslage in der Schweiz lässt sich nicht auf
Deutschland übertragen."

Auch in der Unternehmenspraxis bestehen zwischen beiden Staaten
laut BDI erhebliche Unterschiede. "Die Sensibilität bei den
Verantwortlichen in Deutschland ist ausgeprägt. Vorstände und
Aufsichtsräte agieren verantwortungsbewusst", so Willems weiter. Die
Durchschnittsgehälter für Vorstände in deutschen Unternehmen seien
erheblich niedriger als bei vergleichbaren Unternehmen in der
Schweiz. Jenseits von Unternehmen aus den Börsensegmenten DAX30 und
MDAX seien Gehälter in Millionenhöhe ohnehin eine Ausnahme.

"In Deutschland entscheidet der Aufsichtsrat - unter Einbeziehung
der Arbeitnehmervertreter - über die Gehälter der Vorstände. Er ist
gesetzlich auf die Einhaltung der Angemessenheit verpflichtet. Diese
Verpflichtung hat der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren weiter
präzisiert", erläuterte Willems. Auch die deutsche
Corporate-Governance-Kommission hat das Thema in diesem Jahr bereits
auf die Tagesordnung gesetzt. Sie schlägt unternehmensspezifische
Obergrenzen vor. Diese Vorschläge entsprechen bereits der gelebten




Praxis in den meisten Unternehmen, die der BDI begrüßt.

Seit einigen Jahren gebe es in Deutschland auch die Möglichkeit
eines Votums der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung. Die
Erfahrung zeige, dass die Vergütungssysteme von den Aktionären ganz
überwiegend akzeptiert werden. Willems: "Dies spricht gegen
vorschnelle Rückschlüsse aus der Schweizer Debatte."



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Datum: 04.03.2013 - 14:53 Uhr
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