IndustrieTreff - Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

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Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

ID: 842818

(ots) - Motorradfahrer können in Zukunft auch mit
eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts
unterwegs sein. Möglich macht dies eine Änderung des § 17 der
Straßenverkehrsordnung, die am 1. April in Kraft tritt. Allerdings
gilt dies nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei erheblicher
Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei
Dämmerung und Dunkelheit heißt es weiterhin: Abblendlicht ist
Pflicht.

Üblicherweise gilt: Bei jeder Fahrt muss das Fahrlicht
(Abblendlicht) eines Kraftrades eingeschaltet werden. Und zwar
unabhängig von den Sichtverhältnissen und somit auch tagsüber. Das
ist seit Oktober 1988 Pflicht für Motorräder, aber auch für Mopeds,
Mokicks, Roller und Mofas.

Der Sinn: Motorradfahrer sollen auch mit ihrer schmalen Silhouette
im Verkehr besser erkannt werden.

Dasselbe Ziel verfolgen Tagfahrleuchten, die der besseren
Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst
geringem Energieverbrauch dienen sollen. Sie haben weniger gebündelte
Leuchtkraft als das Abblendlicht, leuchten aber viermal intensiver
als das Standlicht oder die Umrissleuchten. Damit wird das Fahrzeug
zwar besser erkennbar, die Straße wird allerdings nicht
ausgeleuchtet. Der Anbau von solchen Tagfahrleuchten an Krafträder
(über 45 km/h oder über 50 cm³) ist zulässig, aber nicht
vorgeschrieben. Jetzt dürfen diese Tagfahrleuchten aber auch anstelle
des Abblendlichtes genutzt werden.

Bedingung: Sie müssen genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen
sein und sie müssen automatisch mit Anstellen der Zündung
eingeschaltet werden. Außerdem müssen sie automatisch erlöschen, wenn
das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Ausnahme: Wenn sie automatisch gedimmt werden, um eine
Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen (Standlicht), dürfen sie




auch zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet bleiben.

Aber auch dann gilt: Sie müssen für diesen Zweck genehmigt und
gekennzeichnet sein, ihre Zahl ist auf maximal zwei beschränkt und
sie unterliegen bestimmten Anbauvorgaben.

Eventuelle Fragen zu Einzelheiten erläutern die Sachverständigen
an der TÜV-STATION vor Ort.



Pressekontakt:
TÜV NORD Gruppe
Rainer Camen Telefon +49 201 825-2331, Fax -2559
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Datum: 27.03.2013 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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