EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur
Hauptversammlung
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG
am Freitag, dem 24. Mai 2013, um 10.00 Uhr,
in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für 
das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 
,,Grundkapital", 5 ,,Aktienurkunden", 17 ,,Teilnahme an der 
Hauptversammlung" und 19 ,,Vorsitz", insbesondere zur Anpassung an 
die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie 
zur Umstellung eines Teils der Inhaberaktien auf Namensaktien
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3. Mai 2013 im 
Internet unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der 
Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - 
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit 
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht 
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - 
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, - Satzung 
unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Erklärung 
des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
Abs. 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular
für den Widerruf einer Vollmacht - vollständiger Text dieser 
Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3.
Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 
Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. 
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt 
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die 
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien 
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme 
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Textform spätestens am 14. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per 
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger 
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, 
oder per E-Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei 
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die 
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß 
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung 
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der 
Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt.
Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, 
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen 
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2013 in 
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der 
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre 
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, 
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, 
anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder 
Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die 
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des 
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf 
der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
21. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder      Rosenbauer International AG
Boten              Investor Relations
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
                   Paschinger Straße 90
                   4060 Leonding
Per Telefax:       +43 (0)732 6794 - 89
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail:        ir(at)rosenbauer.com; wobei die
                   Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
                   dem E-Mail anzuschließen ist.
Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen 
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der 
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb
da Rosenbauer International AG bei den vorangegangenen beiden 
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon 
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und 
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, 
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls 
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, - 
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich 
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
Sprache entgegengenommen.
Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
Die Rosenbauer International AG ist verpflichtet, alle im Umlauf 
befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch 
eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen.
In der 20. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. 
Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom
20. November 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt
zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf 
Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, 
aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 22. März 2013 
einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 2. April 2013 die 
nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden 
nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die 
entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
vom 6./7. April 2013.
Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre 
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur 
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der 
Rosenbauer International AG. Betroffene Aktionäre, die noch über 
effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank 
AG, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1, als Einreichstelle oder im Wege 
der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen 
Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. 
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär 
bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der 
jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär -
zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung 
- so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens 
am Nachweisstichtag, 14. Mai 2013 durchgeführt ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch 
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft 
bis spätestens 23. Mai 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder      Rosenbauer International AG
Boten              Investor Relations
                   z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
                   Paschinger Straße 90
                   4060 Leonding
Per Telefax:       +43 (0)732 6794 - 89
Per E-Mail:        ir(at)rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
                   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich:          bei 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung 
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die 
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. 
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus 
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
Wien, im April 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:       ir(at)rosenbauer.com
WWW:         www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
      
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.04.2013 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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