IndustrieTreff - Branchenkrieg in der Energiewirtschaft

IndustrieTreff

Branchenkrieg in der Energiewirtschaft

ID: 873603

(ots) - Kapitalstarke Energiekonzerne gegen die
Energiewende und ihre Unternehmensvertreter

Martin Richard Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der
Unternehmen der mk-group ("Care-Energy") nahm am 15. Mai 2013 im
Rahmen einer Pressekonferenz 2 Stunden lang Stellung zu der
verzerrten und geschäftsschädigenden Berichterstattung insbesondere
im Handelsblatt und im Magazin Frontal21 vom 14. Mai 2013.

Das komplette Material der Pressekonferenz finden Sie als Video
unter folgendem Link:

http://www.youtube.com/watch?v=6wkz3N5IDSc

Bewertung der Diskussion:

Die laufende Berichterstattung über die mk-group ist aus Sicht der
mk-group ein konzertierter Versuch der Konkurrenz über ausgewählte
Medien, die Verbraucher zu verunsichern und somit einen schnell
wachsenden Wettbewerber zu schädigen. Martin Kristek: "Statt soziale
und kundenfreundliche Preise anzubieten, nutzen Wettbewerber ihren
Einfluss, um einzelne Medien gezielt für eine negative
Berichterstattung über unsere Marke "Care-Energy" in Stellung zu
bringen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Berichterstattungen
beispielsweise des ZDF scheinen für große Wettbewerber fast
unbegrenzt zu sein. Bereits am 8. Mai dieses Jahres haben wir in
einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ E-Mails veröffentlicht, in den
sich ein Energieversorger gegenüber einem Vertriebsunternehmen rühmt,
das ZDF für eine negative Berichterstattungen über Care-Energy "ins
Boot zu holen". Wir haben dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut,
zu diesem Thema in einem offenen Brief eine Reihe von Fragen gestellt
und warten bis heute auf eine Antwort.

"Insgesamt habe die laufende Kampagne dem Unternehmen noch nicht
geschadet, so Kristek weiter. "Wir sind ein inhabergeführtes,
eigenkapitalfinanziertes Unternehmen. Die laufende Kampagne hat




unseren Bekanntheitsgrad gesteigert, wir wachsen weiterhin mit mehr
als 1000 Neukunden pro Tag. Wir lassen uns von unserem Kurs bei der
Umsetzung der Energiewende durch Stärkung dezentraler
Energieversorgungsstrukturen nicht abbringen, auch wenn es den
großen, etablierten Versorgern offensichtlich möglich ist, medialen
Druck zu erzeugen."

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der PK:

- Die mk-group hat in der Vergangenheit alle fälligen Steuern,
Abgaben und Entgelte vollständig bezahlt. Dies ist durch
Sonderprüfungen des Unternehmens und durch den Wirtschaftsprüfer
bestätigt. Als Beleg gegen die Behauptung, es würde
beispielsweise Stromsteuer nicht gezahlt, haben wir den am Tag
des Eingangs im Unternehmen beglichenen Stromsteuerbescheid 2012
nebst Zahlungsbeleg veröffentlicht. Wie bei jedem Unternehmen
sind für zu erwartende, in der Höhe noch unklare oder noch nicht
fällige Zahlungen Rückstellungen gebildet. Die Behauptung in der
ZDF-SendungFrontal 21, bei der mk-group bestünde das Risiko sich
anhäufender Steuerschulden bis Ende 2014 ist absurd. Sie wird
ohne Kenntnis des Geschäftsmodells des Unternehmens und seiner
Zahlen erhoben. Diese reine Spekulation zeugt zudem von
absoluter Unkenntnis über die Zeiträume, in denen Umsatzsteuer,
aber auch energiemarktspezifische Steuern und Abgaben zu zahlen
sind.

Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der Sendung
Frontal21 juristisch vorgehen.

- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der
Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die
Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.
Wir können mit dieser unwidersprochenen Kalkulation beweisen,
dass unser Preis für Privatkunden von 19,90 Cent je kWh
profitabel ist, insbesondere wenn die monatliche Grundgebührvon
6,99 EUR für Privatkunden auf die kWh umgelegt wird. Die
Kalkulation ist für jeden auf der Homepage unter Care-Energy /
Strom / Kostenstruktur Strom abrufbar.

Die Kalkulation der mk-group unterscheidet sich von der des
Wettbewerbs nur in 2 Punkten:

1) Durch tagesaktuellen Einkauf von Ökostrom im Rahmen von
Direktvertrieb zum jeweils aktuellen Börsenkurs können wir
günstiger einkaufen als der Wettbewerb. Zudem rechnet der
Wettbewerb höhere Vertriebs- und Backofficekosten ein.

2) Wir sind von allen Übertragungsnetzbetreibern als Versorger mit
100% Ökoenergie anerkannt und können somit das sog.
Grünstromprivileg nutzen. Entsprechend zahlen wir im Bereich
der EEG-Umlage nur 2 Cent und nicht den vollen Satz von mehr
als 5 Cent. Jedes Unternehmen, das ausschließlich Ökoenergie
vertreibt und auf dezentrale beim Kunden stattfindende
Energieproduktion setzt, kann das Grünstromprivileg nutzen und
ist somit von Teilen der EEG-Umlage befreit. Ein
Ökostromanbieter, der in seiner Preiskalkulation einen vollen
Satz EEG-Umlage annimmt, kalkuliert hier bewusst mit einer
Marge.

Versorger, die einen höheren Preis ansetzen als den Preis der
Marke"Care-Energy" haben höhere Gewinne pro kWh zu Lasten des Preises
für dieKunden.

- Die mk-power, das Unternehmen, mit dem der Kunde einen
Energiedienstleistungsvertrag für seine Versorgung abschließt,
ist korrekt als Energiedienstleister bei der Bundesstelle
Energieeffizienz gemeldet, wie im Energiedienstleistungsgesetz
vorgegeben. Mit der mk-power schließt der Kunde einen
Energiedienstleistungvertrag zur Versorgung mit Nutzenergie aus
Ökostrom und keinen reinen Stromliefervertrag. mk-power hat zur
Zeit 250.000 Kunden bundesweit. Die Bundesnetzagentur hat eine
Anhörung gestartet, warum die korrekt als Energiedienstleister
gemeldete mk-power mit dieser Kundenzahl & Haushaltskunden,
nicht die für Stromlieferanten vorgeschriebene formale Meldung
nach §5 EnWG abgegeben hat.

Die Meldung nach §5 EnWG wurde nicht abgegeben, weil die mk-power
wie dargelegt bereits bei anderen Behörde des gleichen
Bundesministeriums in ihrer richtigen Funktion als
Energiedienstleister gemeldet ist. Der Energiedienstleister mk-power
beauftragt für den Ankauf des Ökostroms die mk-energy, da die
Unternehmen der mk-group rechtlich vorgeschriebener Weise getrennt
sind zwischen Netz, Produktion und Vertrieb (unbundling). Die
mk-energy als Energieversorger hat als einzigen Kunden die mk-grid
und muss entsprechend ebenfalls nicht nach §5 EnWG eine Meldung
abgeben, da mk-grid eben kein Haushaltskunde gem. EnWG ist. Diese
Auffassung werden wir der Bundesnetzagentur im zu diesem Thema immer
noch laufenden Anhörungsverfahren mitteilen.

Die Abgabe dieser Meldung wäre für mk-energy, wie für jeden
anderen Stromversorger, unproblematisch. Die Meldungist ein reiner
Verwaltungsvorgang ohne Folgekosten.

Es gibt keinerlei inhaltliche Verbindungen zwischen einer Meldung
nach §5 EnWG und dem EEG bzw.der Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage.
Entsprechende Aussagen der Pressesprecherin der Bundesnetzagentur
sind inhaltlich falsch und werden von uns juristisch auf Grund des
geschäftsschädigenden Medienechos rechtlichverfolgt werden.

- Das Geschäftsmodell des Contracting in der Energieversorgung
(nicht des nur bis zur Stromsteuer-Novelle 2010 mögliche
"Scheincontracting") ist im Energiedienstleistungsgesetz
ausdrücklich für Privathaushalte geregelt. Der Aufbau der
mk-group mit den Unternehmen mk-power, mk-energy und mk-grid
richtet sich nach den Vorgaben des unbundling. Die Prozesse
zwischen den Unternehmen richten sich nach der für Contracting
geltenden DIN Norm 8930-5.

Die Aussagen der Pressestelle der Bundesnetzagentur, unser
Contracting-Modell würde in irgendeiner Form dazu dienen, Teile der
EEG-Umlage nicht zu bezahlen, ist mit Blick auf unsere bisher
geleisteten Zahlungen und die laufenden Verfahren eine
geschäftsschädigende, haltlose Unterstellung, die wir zurückweisen
und einer rechtlichen Würdigung zuführen werden.

- In der Berichterstattung einzelner Medien wird intensiv auf
einen laufenden Rechtsstreit einzelner Unternehmen der mk-group
mit 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber eingegangen. Dabei
wird seitens der Medien darauf verwiesen, dass die Unternehmen
der mk-group zunächst die EEG-Umlage gezahlt haben, die
Zahlungen dann allerdings aus rechtlichen Gründenstoppen und
Rückstellungen bilden mussten.

Diesem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Zahlungsbewegungen in Unternehmen der Energiebranche werden
insbesondere im Bereich Netznutzung und Abgaben voll automatisiert
abgewickelt. Allein die Zahl von mehr als 1000 Netzbetrieben in
Deutschland verdeutlicht den Bedarf an einer automatisierten
Vorgehensweise, die regelmäßig durch Revisionen geprüft wird.

Diesen Sachverhalt haben wir den interessierten Teilnehmern der
Pressekonferenz umfangreich erläutert.

Im Rahmen einer Revision im September 2012 wurde festgestellt,
dass die Übertragungsnetzbetriebe ihre Invoices (Rechnungen) an das
falsche Unternehmen der mk-group fakturierten.

Da der Rechnungsempfänger mk-energy zu keinem Zeitpunkt
Letztverbraucher belieferte, sondern wie im Contracting üblich den
Energiedienstleister, war und ist auch die Zahlung der EEG-Umlage
nicht von diesem Unternehmen (mk-energy) zu erledigen gewesen. Auf
diesen Umstand wurden die Übertragungsnetzbetreiber mehrmals
schriftlich hingewiesen mit der Aufforderung, die Invoice an das
richtige Unternehmen zurichten. Trotz dieser Aufforderungen und
Erläuterungen erfolgte unverständlicher Weise keine
Rechnungskorrektur durch die Übertragungsnetzbetreiber, mit denen der
Rechtsstreit ausgetragen wird. Wir haben die falschen Rechnungen der
Übertragungsnetzbetreiber in der Höhe und in der zwingend notwendigen
korrekten Adressierung moniert.

Monierte Rechnungen, also Rechnungen, denen ausdrücklich
widersprochen worden ist, sind juristisch bis zur Einigung oder
gerichtlichen Klärung des Sachverhalts nicht fällig. Wir erwarten die
juristische Klärung des Sachverhalts und werden selbstverständlich
alle Zahlungen leisten, wie wir es bei korrekter Rechnungsstellung
sofort getan hätten.

Selbstverständlich wurden innerhalb der mk-group von den
betreffenden Unternehmen vollumfänglich entsprechende Rücklagen gemäß
der kaufmännischen Sorgfalt und Vorsicht gebildet. Die mk-group wird
sich abgesehen von der obenstehenden Darlegung des eindeutigen
Sachverhalts bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht an den von
den Übertragungsnetzbetreibern gewünschten öffentlichen Diskussion
beteiligen oder gar Prognosen über die Meinungsbildung unabhängiger
Gerichte abgeben.

Wir hoffen, dass die Klarstellungen zum Sachverhalt eine sachliche
Berücksichtigung in der Berichterstattung finden.

Wir betonen zur Sicherheit noch einmal die Tatsache, dass keiner
der prozessbeteiligten Übertragungsnetzbetriebe über eine fällige
Rechnung verfügt. Da diese Rechnungen sowohl in der Höhe als
auchbezüglich des Adressaten falsch sind und pflichtgemäß durch uns
zurückgewiesenworden sind, handelt es sich um durch Rückstellungen
abgesicherte nicht fällige Verbindlichkeiten.

- Auf Grund der Verwendung von 100% Ökoenergie für das
Contractingmodell nutzt die mk-group das sogenannte
Grünstromprivileg. Dieses wurde für 2013 fristgerecht bei den
Übertragungsnetzbetreibern angemeldet.

Zu den von den Übertragungsnetzbetreibern geäußerten Zweifeln an
der Nutzung des Grünstromprivilegs und der in Medien zitierten
Aussage eines Vertreters der Übertragungsnetzbetriebe, man habe
keinen Bescheid für die mk-group ausgestellt, erklärte Martin
Kristek: "Im deutschen Rechtssystem werden Bescheide von öffentlichen
Stellen ausgestellt, nicht von dazu weder befugten noch kompetenten
Privatunternehmen. Selbstverständlich haben wir keinen Bescheid eines
Übertragungsnetzbetriebs erhalten, weil ein Übertragungsnetzbetrieb
keine Bescheide ausstellt.

Die privatwirtschaftlichen Übertragungsnetzbetriebe prüfen noch
nicht einmal die Angaben der Energieversorgungsunternehmen
abschließend, auch dazu sind sie schlicht nicht berechtigt und
mangels Objektivität auch nicht kompetent.

Der im EEG vorgesehene Ablauf zu diesem Thema Grünstromprivileg
lautet: Die Prüfung der Grünstromprivilegmengen wird an Hand von
Herkünften und Nachweisen im Jahresrhythmus durch einen zugelassenen
Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Auch für die betroffenen Unternehmen
der mk-group übernimmt diese Tätigkeit ein beauftragter
Wirtschaftsprüfer und wird das Prüfungsergebnis gemäß Gesetz zum
Fälligkeitsdatum in der vorgeschriebenen Form den
Übertragungsnetzbetrieben mitteilen.

Zur Verdeutlichung: Die von Übertragungsnetzbetreibern gestreute
Unterstellung, wir würden zu Unrecht das Grünstromprivileg
beanspruchen, weisen wir scharf zurück."

- Grundversorgung und ununterbrochene Versorgungssicherheit auch
für Care-Energy Kunden, denn wie propagiert wurde, stammt die
Unterstellung dass Care-Energy Kunden keine Grundversorgung in
Anspruch nehmen können, von Rechtsgutachten welche von einem
nicht namentlich genannt werden wollenden großen
Energieversorger in Auftrag gegeben wurde - also der Konkurrenz.

Dieses Rechtsgutachten ist auf Grund völlig falscher
Grundinformationen erstellt worden und somit falsch, wie sich aus den
Abhandlungen feststellen lässt.

Die Annahme war, dass Care-Energy in das "Objekt" des Kunden
"einzieht" und den Zählpunkt somit übernimmt. Diese Annahme ist
falsch, denn korrekt ist, das alle in Versorgung befundenen und
befindlichen Zählpunkte, auf den Namen des Letztverbrauchers - also
Endkunden - beim regionalen Versorgungsnetzbetrieb gemeldet sind.
Dementsprechend basiert die gesamte Verunsicherungskampagne auf
falschen Basisinformationen.

Es wird daher aufgefordert die Auftraggeber und Urheber namentlich
zu nennen, um gegen die "falschen Feststellungen im Rechtsgutachten"
vorzugehen und damit die weitere Verbreitung dieser schädigenden
Falschinformation unterbinden zu können.

Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in
Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund
8.517 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund
253.239 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet
als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also
neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und
kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen
Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine
kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von
energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice
und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die
Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of
Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird
Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen. Care-Energy ist auch
dieses Jahr beim "GreenTec Awards" in der Kategorie "Energie"
nominiert.



Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
marc.maerz(at)care-energy.de

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG

phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
martin.kristek(at)care-energy.de

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office(at)care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

Care-Energy Shop Hamburg
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr

Care-Energy Shop Berlin
Oldenburger Strasse 6 Ecke Waldenser Strasse 29, 10551 Berlin
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr


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Datum: 17.05.2013 - 07:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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