IndustrieTreff - Müller: Geplante Änderungen dürfen die Situation für die Netzbetreiber nicht verschlechtern

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Müller: Geplante Änderungen dürfen die Situation für die Netzbetreiber nicht verschlechtern

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Müller: Geplante Änderungen dürfen die Situation für die Netzbetreiber nicht verschlechtern

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Mit Hau-Ruck-Verfahren war eine gründliche Abwägung nicht möglich

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beurteilt den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung von Netzentgelt- und Regulierungsverordnungen vor dem Hintergrund der Bedeutung der Netze für das Gelingen der Energiewende kritisch. "Die bisher vorgeschlagenen Änderungen dürfen die derzeitige Situation für alle Netzbetreiber nicht verschlechtern, sondern sollten sie verbessern. Anderenfalls würden die Ziele des Gesetzgebers, die Investitionsbedingungen zu verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, klar verfehlt. Wie sich die neuen Vorgaben des Regierungsentwurfs auf die Branche auswirken, gilt es nun eingehend zu prüfen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nach der heutigen Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett der Bundesregierung. Unsicher sei vor allem, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Festlegung der Erlösobergrenzen und damit auf die Bildung der Netzentgelte der Gas- und Stromnetzbetreiber in der zweiten Regulierungsperiode haben werden. "Leider ist mit dem vorgenommenen Hau-Ruck-Verfahren zu diesem Verordnungsentwurf im Vorfeld keine gründliche und sachliche Abwägung zwischen den Zielen des Gesetzgebers und den Belastungen für die Branche möglich gewesen", so Müller.

Der BDEW moniert unter anderem die vorgesehenen Änderungen in den Netzentgeltverordnungen. Auf der einen Seite seien durch die Anpassungen der Anreizregulierungsverordnung Verbesserungen der Investitionsbedingungen in einzelnen Netzebenen vorgesehen. Diese sind laut BDEW zu begrüßen und gehen auf Empfehlungen der Plattform "Zukunftsfähige Netze" zurück, die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist. "Gleichzeitig steuert der Verordnungsgeber teilweise mit den vorgesehenen Änderungen auf eine Verschlechterung der derzeitigen Situation für die Netzbetreiber zu. Dies betrifft die geplanten Anpassungen zur Ermittlung der sogenannten Tagesneuwerte sowie zum Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals", erläuterte Hildegard Müller. Für das Gelingen der Energiewende müssten jedoch erhebliche Investitionen in den Ausbau, Umbau und den Erhalt der Energienetze erfolgen. Die mit der Branche nur unzureichend diskutierten Vorschläge für die Anpassung der Netzentgeltverordnungen stehen aus Sicht des BDEW damit im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Hildegard Müller: "Anstatt die Situation zu verschlechtern, müssen Investitionshemmnisse weiter abgebaut und die wirtschaftliche Attraktivität von Investitionen in die Modernisierung der Transport- und Verteilernetze verbessert werden."





Im Weiteren betonte Müller: "Es dürfen durch die Neuregelungen keine neuen Rechtsunsicherheiten entstehen." Vor allem die Anpassung des Paragraphen 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung bedürfe einer sachgerechten Regelung zum Inkrafttreten der Änderungen und der Aufnahme sinnvoller Übergangsvorschriften, um eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Unternehmen zu vermeiden. Auch erneute gerichtliche Auseinandersetzungen sollten möglichst vermieden werden. Der BDEW hatte in seiner Stellungnahme vom 18. April zahlreiche Anmerkungen und Vorschläge zu den geplanten Änderungen unterbreitet. Dabei hatte der Energieverband auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kürze der Verfahrenszeit weitere Vorschläge folgen werden.


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Datum: 29.05.2013 - 18:21 Uhr
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