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Das Bayerische Zimmererhandwerk kritisiert Bayerns Innenminister Herrmann wegen dessen ablehnender Haltung gegenüber vernünftigen EnEV-Standards

ID: 894295

Auf großes Unverständnis stößt beim Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks die Ankündigung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, sich diese Woche im Bundesrat gegen schärfere Standards bei der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung.


(industrietreff) - Diese Haltung steht im krassen Widerspruch zu den Zielen des Klimaschutzes und damit auch der Bayerischen Klima-Allianz. Der Klimaschutz verlangt nach einer möglichst raschen Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen - je früher und entschlossener, desto besser, je später und halbherziger, desto schlechter.

In der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministerium vom 12.06.2013 wird Herrmann zitiert: "Völlig überzogene energetische Anforderungen treiben die Wohnungsbaukosten und Mieten in die Höhe. Bei aller Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen dürfen wir die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren. Die Planungen des Bundes, die primärenergetischen Anforderungen um 25 Prozent zu erhöhen, sind grober Unfug. Ein Gutachten zeigt, dass die Amortisationszeiträume für diese höheren Aufwendungen zwischen mindestens 32 und über 150 Jahren liegen werden. Das machen wir nicht mit!"

Angesichts der Tatsachen, dass zahlreiche Studien zu ganz anderen Ergebnissen kommen, dass die Wirtschaftlichkeit stark von der Entwicklung der Energiepreise abhängt und dass heute schon 50 Prozent aller Neubauten die von der EnEV geforderte Energieeffizienz deutlich übertreffen, zweifelt der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks die Methodik und Seriosität des von Herrmann erwähnten Gutachtens stark an und fordert dessen Veröffentlichung sowie die Nennung von dessen Auftraggeber.

Um was es bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) geht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste 2002 die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Die zweite Fassung trat 2004 in Kraft, die dritte 2007, die vierte 2009. Die fünfte sollte eigentlich 2012 in Kraft treten, doch bis heute wird von der Politik um ihre Inhalte gestritten. Das Ziel ist dabei jedoch klar vorgegeben: die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD). Sie schreibt vor, dass ab 2021 alle Neubauten quasi Null-Energie-Gebäude sein müssen. Die wichtigste Maßnahme dazu ist die Senkung des Heizenergiebedarfs durch eine sehr gute Wärmedämmung. Ist der Heizenergiebedarf gering genug, lässt er sich fast komplett durch Sonnenenergienutzung decken.





Die Strategie der EnEV sah bisher vor, die Anforderungen an die Wärmedämmung bis 2019 bzw. 2021 stufenweise höher zu schrauben. Es wäre aber technisch auch durchaus möglich, den Null-Energie-Standard sofort einzuführen, denn auf freiwilliger Basis wurde er die letzten beiden Jahrzehnte schon tausendfach erfolgreich realisiert. Es mangelt also weder an theoretischem Fachwissen noch an vorbildlichen Praxisbeispielen.

Das Bayerische Innenministerium bricht nun mit der bisherigen Strategie der stufenweisen Annäherung an den Null-Energie-Standard. Die vom Bundeskabinett am 6. Februar 2013 beschlossene EnEV-Änderungsverordnung sieht bei den primärenergetischen Anforderungen eine Anhebung in zwei Stufen von jeweils 12,5 Prozent in den Jahren 2014 und 2016 vor, bei den Hüllflächenanforderungen jeweils um rund 10 %. Bayern will bei den Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates am 20.06.2013 den Antrag stellen, die nächste Erhöhung der energetischen Anforderungen erst 2016 einzuführen und diese "auf das Maß zu beschränken, für das die wirtschaftliche Vertretbarkeit gutachterlich belegt ist. Dies bedeutet für Wohnungsneubauten den Verzicht auf die zweite Stufe der vom Bund geplanten Anhebungen". Die Erhöhung soll also nur halb so hoch ausfallen wie momentan vorgesehen.

Was das Bayerische Innenministerium verschweigt

Was die Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums verschweigt, ist die Tatsache, dass die EU-Richtlinie trotzdem zum vorgeschriebenen Zeitpunkt umgesetzt sein muss. Der Sprung vom EnEV-Standard zum Null-Energie-Standard ist dann umso größer. Dabei sollte der großzügig bemessene Zeitraum bis dahin eigentlich dazu dienen, einen solch großen Sprung zu vermeiden und stattdessen eine sanfte Annäherung zu praktizieren. Es stellt sich deshalb die Frage: Wem nützt die vom Bayerischen Innenministerium geforderte Verzögerung des Notwendigen? Dem Klima nützt sie nicht, denn je früher und je stärker die CO2-Emissionen sinken, desto besser. Bauherren und künftigen Mietern nützt sie auch nicht, denn deren Heizkosten werden bei deutlich steigenden Energiepreisen unnötig hoch sein.

Herrmanns Argumente gehen an der Realität weit vorbei, denn schon heute werden viele Wohngebäude energieeffizienter gebaut, als von der EnEV gefordert. Eine vom Bundesbauministerium beauftragte und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitete Studie stellt fest, dass in Deutschland über 50 Prozent aller Neubauten die EnEV-Standards um 30 Prozent und mehr übertreffen, über 10 Prozent aller Neubauten sogar um 45 Prozent und mehr. Unabhängig davon ist aus Sicht des Klimaschutzes beim alten Totschlagargument "Wirtschaftlichkeit" immer die Frage zu stellen: Wie hoch werden die Kosten sein, die auf uns zukommen, wenn wir heute nichts für den Klimaschutz tun? Und: Was ist uns unsere Zukunft wert?

Quellen:

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 12.06.2013
http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2013/56/index.php

Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Oktober 2012
http://www.bbsr.bund.de/cln_032/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Online/2012/ON162012.html

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Datum: 19.06.2013 - 21:12 Uhr
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