"Care-Energy" erzwingt Netznutzung im Gebiet der Thüringer Energienetze GmbH (TEN) vor Gericht
(ots) - 7.900 "Care-Energy" Kunden in Thürigen können
aufatmen: Das Landgericht Erfurt hat im heutigen Urteilsspruch die
TEN Thüringer Energienetze GmbH verpflichtet, der mk-energy Ihr
Energieversorger GmbH & Co.KG die Nutzung der Netze uneingeschränkt
zu gestatten.
Martin Richard Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group,
der die Marke "Care-Energy" gehört: "Dieses eindeutige Ergebnis haben
wir erwartet. Die Kündigung der Netznutzungsverträge durch die TEN
war nichts anderes als ein plumper Versuch, unsere Arbeit
rechtswidrig zu behindern. Wir erwarten, dass die TEN unsere Kunden
in ihrem Netzgebiet über ihr Fehlverhalten und die Fortsetzung der
Versorgung der Abnahmestellen durch "Care-Energy" mk-energy Ihr
Energieversorger GmbH & Co.KG informiert, so wie sie es voreilig über
die rechtswidrige Kündigung der Verträge mit uns getan hat.
Selbstverständlich werden wir prüfen bei der TEN auf Grund des
rechtswidrigen, vorsätzlich geschäftsschädigenden Verhaltens
Schadensersatz geltend zu machen.
Auch "Care-Energy" werde seine Kunden über die Vorgänge
informieren, so Martin Richard Kristek weiter. "Das Vorgehen der TEN
diente unserer Meinung nach nur dem Zweck, unsere Kunden zu
verunsichern, uns öffentlich zu schädigen und zu diskreditieren."
Jeder Kunde kann sich durch eigene Netznutzungsverträge vor
weiteren Aktionen der TEN schützen und sich bei der Bundesnetzagentur
(BNetzA)und der Verbraucherzentrale über TEN beschweren. Die
Bundesnetzagentur wurde durch die TEN sogar schon im Vorfeld über die
Kündigung informiert, sah jedoch untätig zu, wie man den Kunden von
Care-Energy schadet und uns Unrecht zufügte."
Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs
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Datum: 22.08.2013 - 16:45 Uhr
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