IndustrieTreff - Tierschutz-Verbandsklage bald auch in Rheinland-Pfalz: Signal für die Bundespolitik

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Tierschutz-Verbandsklage bald auch in Rheinland-Pfalz: Signal für die Bundespolitik

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Tierschutz-Verbandsklage bald auch in Rheinland-Pfalz: Signal für die Bundespolitik

(pressrelations) -
Der Landtag in Rheinland-Pfalz berät heute in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Einführung landesweiter Beteiligungs- und Klagerechte im Tierschutz. Anerkannte Tierschutzverbände sollen unter anderem die Möglichkeit erhalten, geltende Tierschutzbestimmungen notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßen den Vorstoß der Landesregierung und sehen kurz vor der Bundestagswahl darin auch ein deutliches Signal für den Bund.

"Die bevorstehende Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein entscheidender Schritt für den Tierschutz. Tierschutzverstöße können künftig auch in Rheinland-Pfalz gerichtlich überprüft und korrigiert werden", erklärt Andreas Lindig, Vorsitzender des Tierschutzbund -Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, verweist auf die bundespolitische Brisanz: "Nachdem schon vier Bundesländer die Tierschutz-Verbandsklage auf den Weg gebracht haben, verstehen wir den Vorstoß der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt auch als Aufforderung an die nächste Bundesregierung, umgehend ein eigenes Verbandsklage-Gesetz vorzulegen. Tierschutzinteressierte Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, diese Forderung am kommenden Sonntag mit ihrer Wahlentscheidung zu unterstützen."

Im Jahresverlauf haben bereits Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt. In Bremen existiert ein solches Gesetz seit 2007. Die Landesregierung in Schleswig Holstein hat ebenfalls einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. In Baden-Württemberg und Niedersachen ist dieser Schritt aufgrund der dortigen Koalitionsvereinbarungen in Kürze zu erwarten. Nach Einschätzung der Tierschutzverbände muss der Bund durch ein Rahmengesetz zur Tierschutz-Verbandsklage für einheitliche Rechtsverhältnisse in ganz Deutschland sorgen.

Die Tierschutz-Verbandsklage wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen. "Während Tiernutzer gegen die Anordnungen der Behörden klagen und sich damit gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz wenden können, steht auf Seiten des Tierschutzes nichts dagegen, um ein Zuwenig an Tierschutz zu korrigieren. Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Keine Bundesregierung darf dem Tierschutz dieses selbstverständliche Recht länger vorenthalten", so Schröder.






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Datum: 19.09.2013 - 11:21 Uhr
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