IndustrieTreff - Genehmigung erteilt für die Verkleinerung des Anlagengeländes des ehemaligen Kernkraftwerks Mülhe

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Genehmigung erteilt für die Verkleinerung des Anlagengeländes des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich

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Genehmigung erteilt für die Verkleinerung des Anlagengeländes des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich

(pressrelations) - >Umweltministerin Margit Conrad hat heute die atomrechtliche Genehmigung zur Verkleinerung des Anlagengeländes des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (Anlage KMK) unterzeichnet.

Der östliche Teil des Anlagengeländes wird nicht mehr für den atomrechtlich relevanten Restbetrieb und den Abbau der Anlage KMK benötigt. Die Genehmigung regelt die Vorgehensweise für die Herausnahme dieses Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes.

Das Anlagengelände Ost umfasst rund 9 der insgesamt circa 34 Hektar der Gesamtanlage. Auf diesem Geländeteil steht das frühere Nebenkühlwasser-Pumpenhaus 2 mit den dazugehörigen Verbindungskanälen, das während des Kernkraftwerkbetriebs der Entnahme von Kühlwasser aus dem Rhein und der Bereitstellung von Löschwasser diente. Daneben befinden sich der einstmalige Containerplatz, auf dem abgebaute Materialien zur konventionellen Entsorgung bereit gestellt wurden, sowie ein Teil des ehemaligen Objektschutzzaunes. Die gesamte Fläche des Anlagengeländes Ost ist von dem verbleibenden Überwachungsbereich mit einem Zaun abgetrennt.

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die jetzt erteilte Genehmigung vor ihrem Erlass dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugeleitet. Das BMU hat mitgeteilt, dass gegen den Erlass der Genehmigung keine Bedenken bestehen.

Bisherige Abbaumaßnahmen zur Durchführung des Rückbaus

Der derzeitige Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich erfolgt auf Grundlage der Genehmigung für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 16.07.2004 (Genehmigung 1a) und der Genehmigung zur Änderung und Ergänzung dieser Genehmigung vom 23.02.2006.

Seit 2004 wurden im Kontrollbereich überwiegend Abbaumaßnahmen im Reaktorgebäude-Ringraum (z.B. Demontage der Nachkühlketten, Entkernen der primären Hilfssysteme), im Reaktorgebäude-Sicherheitsbehälter und im Reaktorhilfsanlagengebäude durchgeführt. Im Überwachungsbereich erfolgte in dieser Zeit die Entkernung zahl-reicher Gebäude. Hierzu gehören das Notstands-, Zwischen- und Hydrazinvernichtungsgebäude, die Gebäude für die Schlammbehandlung und ?abgabe, ein Nebenkühlwasser-Pumpenhaus, der Maschinenhausanbau und teilweise die Notstromdieselgebäude.





Im Rahmen der Anpassung des Restbetriebs wurden einzelne Anlagen durch optimierte Anlagen ersetzt. Hierzu zählen die Überführung der Objektschutzeinrichtungen zu Anlagensicherungseinrichtungen im Jahr 2005, die Anpassung der Umgebungsüberwachung an die aktuellen Anforderungen im Jahr 2006 und die Anpassung der aktiven Abwasseraufbereitungsanlage im Jahr 2007. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme der Freimesshalle und der Freimessanlage im Jahr 2006 wurde die Voraussetzung für die Freimessung großer Mengen von im Kontrollbereich demontierten Materialien zur Entlassung aus der atomrechtlichen Aufsicht auf dem Anlagengelände geschaffen.

Seit Erteilung der Genehmigung 1a bis zum 31.03.2009 sind beim Abbau und Restbetrieb des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich circa 22.235 Tonnen Materialien angefallen, die zur Verwertung, Beseitigung, Verkauf oder externen Konditionierung aus der Anlage abgegeben worden sind. Bei den angefallenen Materialien handelt es sich überwiegend (circa 99 Prozent) um nicht radioaktive Stoffe, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz entsorgt wurden. Die übrigen angefallenen Materialien sind radioaktive Rohabfälle, die soweit möglich einer Freigabe nach § 29 StrlSchV zugeführt oder als radioaktiver Abfall entsorgt werden.

Bei der Konditionierung der radioaktiven Rohabfälle, die bisher bei Stilllegung und Abbau der Anlage KMK angefallen sind oder aus im Aufsichtsverfahren bereits zugestimmten aber noch nicht ausgeführten Abbaumaßnahmen anfallen werden, entstehen voraussichtlich circa 105 Einheitsgebinde mit konditionierten radioaktiven Stilllegungsabfällen. Dies entspricht etwa 54 Prozent der Lagerkapazität von 195 Einheitsgebinden, die im Fasslager Gorleben für die Zwischenlagerung von Stilllegungsabfällen der Anlage KMK zur Verfügung stehen.

Die vor der Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich angefallenen Betriebsabfälle sind zwischenzeitlich alle aus der Anlage abtransportiert worden und befinden sich im Fasslager Gorleben oder in externen Konditionierungsanlagen.

Seit Erteilung der Genehmigung 1a am 16.07.2004 gab es in der Anlage KMK sechs meldepflichtige Ereignisse, die alle in die Kategorie N (Normal) nach den deutschen Meldekriterien (AtSMV) sowie in die Stufe 0 nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) eingestuft worden sind.

Der Wortlaut der Genehmigung kann hier eingesehen werden.


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Datum: 10.06.2009 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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