Care-Energy erwirkt Verfügungen gegen die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH
(ots) - "Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer 
Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die 
Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen 
GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und 
Gesetz halten. Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen
muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet. 
Marktmacht und Dreistigkeit allein schaffen in Deutschland keine 
Rechtssetzung. Wir freuen uns, heute 4 weitere einstweilige 
Verfügungen gegen Wettbewerber erlangt zu haben, die uns gegenüber 
unseren Kunden dreist verleumdet haben." kommentierte Martin Kristek,
CEO der mk-group ("Care-Energy") die vorliegenden weiteren 
Gerichtsentscheidungen. "Nach der Bayerwerk AG und die E-ON Bayern 
Vertrieb GmbH haben wir nun auch Verfügungen gegen die Pfalzwerke 
Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, Stadtwerke 
Vilshofen GmbH und Stadtwerke Bielefeld GmbH erwirkt. Langsam sollte 
sich in der Branche herumsprechen, dass die immer gleichen 
Fehlinformationen unserer Kunden mit einer öffentlichen Niederlage 
vor Gericht enden. Es ist abenteuerlich mit welcher Dreistigkeit 
zahlreiche Monopolisten vorgehen. Es gibt keine andere logische 
Erklärung für das rechtswidrige Verhalten der Netzmonopolisten als 
den böswilligen Versuch, unsere Kunden zu verunsichern und in 
einzelnen Fällen sogar abzuwerben. Wir wehren uns mit Erfolg und 
gehen weiter mit aller Härte gegen unlauteren Wettbewerb durch 
Netzmonopolisten vor."
   Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die 
wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die 
Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten 
Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen 
bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte 
Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen sowie die 
Netz Leipzig GmbH und die Deltzsch Netz GmbH in Sachsen mit diesem 
dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht 
gescheitert sind, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche 
rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG 
im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu 
verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war
wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese 
vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings 
bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur 
Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen 
Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch bei unseren 
Kunden. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz 
gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren 
nur ein weiterer Teilschritt unserer Kampagne gegen den in der 
Energiebranche weit verbreiteten unlauteren Wettbewerb."
Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs
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F.: +49 40 41431485 89
Marc.Maerz(at)Care-Energy.de
www.care-energy.de
Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH
      
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Datum: 09.10.2013 - 13:26 Uhr
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