IndustrieTreff - VKU zur Bekanntgabe der EEG-Umlage / "Eine Reform des EEG ist unumgänglich"

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VKU zur Bekanntgabe der EEG-Umlage / "Eine Reform des EEG ist unumgänglich"

ID: 962193

(ots) - Die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze haben
heute bekannt gegeben, dass sich die Umlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ab dem 1. Januar 2014 von
5,277 Cent auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde erhöhen wird. Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnt angesichts der seit Jahren
massiv steigenden Umlagen eine Reform des EEG an. Die Kritikpunkte
des VKU: Das derzeitige Regulierungsregime erlaubt keine mengenmäßige
Steuerung des Ausbaus. Außerdem fehlen wettbewerbliche Elemente im
Marktdesign, die zu mehr Kosteneffizienz führen. Das wirkt sich
bereits heute auf deutlich steigende Strompreise aus.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wenn am jetzigen
Fördersystem nicht schnell etwas geändert wird, werden die Kosten
ungebremst weiter steigen. Und die Verbraucher zahlen die Zeche."

Für 2013 liegt der Strompreis bei durchschnittlich 28,74 Cent pro
Kilowattstunde (kWh). 2007 lag er bei 20,09 Cent/kWh. Das entspricht
einer Preissteigerung innerhalb von sechs Jahren von rund 43 Prozent.
Rund 75 Prozent dieses Anstiegs sind auf Ursachen zurückzuführen, die
von den Energieversorgern nicht beeinflussbar sind. Der höchste
Anstieg ist bei den Förderkosten der erneuerbaren Energien zu
verzeichnen. 58 Prozent der Preissteigerung seit 2007 sind auf die
Erhöhung der EEG-Umlage und die darauf anfallende Mehrwertsteuer
zurückzuführen. Dieser Anteil wird mit der Erhöhung der EEG-Umlage
zum 1. Januar 2014 nochmals ansteigen.

Aus Sicht des VKU sollte das energiepolitische Ziel sein, dass die
erneuerbaren Energien möglichst bald Marktreife erreichen, das heißt,
dass die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ihre Vollkosten
allein über Erlöse an den vollständig wettbewerblich organisierten
Märkten decken können. Davon sei man jedoch weit entfernt, so Reck:
"Das bisherige Förderregime von erneuerbaren Energien war richtig und




wichtig. Die erneuerbaren Energien sind jedoch mit einem Anteil von
fast 25 Prozent an der Erzeugung den Kinderschuhen entwachsen und
müssen nun anders in den Markt eingebunden werden. Kosteneffizienz
muss in Zukunft ein zentrales Kriterium für die Auswahl der
Erneuerbaren-Energien-Projekte sein. Das kann nur geschehen, wenn man
wettbewerbliche Anreize setzt." Der VKU als Spitzenverband der
kommunalen Wirtschaft hat Anfang März 2013 ein Gutachten zur
Ausgestaltung eines neuen Energiemarkts vorgestellt, das detaillierte
Vorschläge für die EEG-Reform enthält. Das vorgeschlagene
Auktionierungsmodell ist wettbewerblich ausgestaltet und soll für
mehr Kosteneffizienz bei der Erneuerbaren-Energien-Förderung sorgen.

Hintergrund zum EEG-Reformvorschlag des VKU:

Um die Förderkosten zu begrenzen, schlägt der VKU ein Modell vor,
in dem die Fördermittel künftig im Rahmen einer Ausschreibung als
Investitionskostenzuschuss vergeben werden. Der Staat fördert eine
von ihm definierte bestimmte Menge an EE-Kapazitäten über ein
spezielles Auktionsverfahren, aufgeschlüsselt nach Technologien und -
wenn politisch gewünscht - Regionen. In dieser Auktion geben die
Bewerber jeweils an, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge
an EE-Kapazität errichten und betreiben würden. Zum Zuge kommen die
Projekte, die in der Summe die ausgeschriebenen Kapazitäten zu den
geringsten Förderkosten bereitstellen können. Für ihr Angebot an den
Auktionator berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen
Erlöse, die sie durch den Verkauf des EE-Stroms an den Energiemärkten
(Energy-Only-Markt (EOM), Regelenergiemarkt) über die
Abschreibungsdauer erzielen werden. Anders als im jetzigen EEG wird
also die Errichtung der Anlage, nicht aber die Stromerzeugung aus
dieser Anlage gefördert. Die Förderung wird als
Investitionskostenzuschuss gewährt, der dem Investor über die
Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt ausgezahlt wird. Damit
besteht auch ein Anreiz, die Anlage in Betrieb zu halten. Auch ist
vorgesehen, dass zukünftig der Strom aus erneuerbaren Energien wie
jeder andere Strom direkt vermarktet wird. Anlagenbetreiber, die den
Aufwand für die Vermarktung des Stroms vermeiden wollen, können diese
Aufgabe auch durch externe Dienstleister übernehmen lassen. Durch die
obligatorische Vermarktung des aus EE-Anlagen erzeugten Stroms am EOM
erfolgt eine Markt- und Systemintegration der EE. Die EE übernehmen
somit auch Verantwortung für das Gesamtsystem und der Weg hin zu
einer möglichst weitgehenden Versorgung durch erneuerbare Energien
würde geebnet.



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Datum: 15.10.2013 - 10:38 Uhr
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