IndustrieTreff - Mitsprache der Lebensmittelindustrie bei Qualitaetsstandards geht zu weit

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Mitsprache der Lebensmittelindustrie bei Qualitaetsstandards geht zu weit

ID: 96403

Mitsprache der Lebensmittelindustrie bei Qualitaetsstandards geht zu weit

(pressrelations) - >Anlaesslich des Berichts der Bundesregierung im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ueber die Verwendung von Zusatzstoffen im Kontext der "DGE-Qualitaetsstandards fuer die Verpflegung in Tageseinrichtungen fuer Kinder", erklaert der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Volker Blumentritt:

Wie jetzt bekannt wurde ist dem Bund fuer Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ein gesondertes Mitspracherecht zur endgueltigen Abstimmung der "Qualitaetsstandards fuer die Verpflegung in Tageseinrichtungen fuer Kinder" seitens des Bundesministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zugestanden worden.

Die Erarbeitung der Standards erfolgte innerhalb einer Gruppe mit Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucherzentralen, Gesundheitswesen, der zustaendigen Laenderministerien und BMELV unter Leitung der Deutschen Gesellschaft fuer Ernaehrung (DGE). Fuer den Bereich der Lebensmittelindustrie wurde ein Anbieter von Tiefkuehlverpflegungssystemen eingebunden. Mit dieser Zusammenstellung war es moeglich, die Standards im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu erarbeiten.

Dennoch sah Ministerin Aigner die Weitergabe des Entwurfs an den Verband der Lebensmittelindustrie zur gesonderten Stellungnahme als notwendig an. Infolge der Stellungnahme des BLL wurden tatsaechlich Aenderungen im Entwurf vorgenommen, die vor allem die Eliminierung von Verbotsaussagen auf die Verwendung namentlich benannter Produktgruppen und Zusatzstoffe beinhalten. Hoechst problematisch ist hier, dass die Aenderungen nicht mehr im grossen Kreis der Erarbeitungsgruppe zur Abstimmung kamen, sondern lediglich seitens DGE und BMELV auf Basis wissenschaftlicher Kriterien ueberarbeitet wurden. Unabhaengig vom Ergebnis ist dieses Verfahren unserioes.

In Zeiten, in denen die Bundesregierung vermehrt mit Vorwuerfen gegen eine zu starke Einflussnahme von Lobbygruppen auf politische Entscheidungen zu kaempfen hat, ist das Vorgehen von Frau Aigner absolut nicht nachvollziehbar.





Aergerlich ist vor allem, dass infolge dieses Verfahrensfehlers das Ergebnis der Qualitaetsstandards insgesamt in Misskredit geraet. Die Standards sind insgesamt zu begruessen und uebertreffen qualitativ bei Weitem die derzeit gaengige durchschnittliche Praxis. Flaechendeckend umgesetzt wuerden sie bereits einen enormen Fortschritt bedeuten fuer eine gesunde Ernaehrung der Kinder in den Einrichtungen.


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Datum: 17.06.2009 - 14:11 Uhr
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