IndustrieTreff - Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden

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Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden

ID: 968155

(ots) - Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten
Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am
Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter
Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des
Folgejahres verrechnen.

Diese verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten der
Stromkunden hat das Landgericht Düsseldorf unter dem Az: 14c O
122/13 mit Datum vom 24.09.2013 erlassen.

Geklagt hatte die Firma Stromio GmbH gegen einen Mitbewerber auf
dem Markt der sogenannten Billigstromanbieter, die Firma ExtraEnergie
GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen nach § 5 UWG sowie
Verstoß gegen § 41 Abs. 2 S.2 EnWG.

In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall setzte
die ExtraEnergie GmbH gegenüber ihrem Stromkunden trotz des erheblich
geringeren Verbrauchs im Vorjahr die monatlichen Abschlagszahlungen
für das folgende Belieferungsjahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr
fest. Offensichtlich handelt es sich hierbei nicht um einen
Einzelfall. Das Gericht stufte das Vorgehen der ExtraEnergie als
systematisch ein und daher unlauter ein.

Weiterhin zahlte die ExtraEnergie das aus dem niedrigeren
Verbrauch resultierende Guthaben nicht mit der nächsten
Abschlagsrechnung nach der Jahresrechnung aus, sondern "verrechnete"
das Guthaben des Endkunden mit den Abschlagszahlungen der nächsten
Monate. Auch darin sah das Gericht eine irreführende geschäftliche
Handlung der ExtraEnergie zu Lasten des Endkunden.

Die der Klage vorausgehende auf Antrag von Stromio gegen die Extra
Energie ergangene einstweilige Verfügung von Mitte des Jahres, welche
es ExtraEnergie untersagt, überhöhte Abschlagszahlungen festzusetzen,
die nicht anhand des festgestellten Vorjahresverbrauchs oder dem
durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden beruhen, sowie




Verrechnung von Guthaben der Endkunden mit laufenden
Abschlagzahlungen des Folgejahres vorzunehmen, hat somit weiterhin
Bestand. ExtraEnergie hat die Möglichkeit, binnen eines Monats
Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht zu begrüßen, da sich die ExtraEnergie
gegenüber den Mitbewerbern - zulasten der Kunden - einen unlauteren
Vorteil verschafft. Die Entscheidung ist vor allem aus Kundensicht zu
begrüßen, da nunmehr weder erhöhte Abschläge, noch die zeitversetzte
Auszahlung von Guthaben durch Stromanbieter mehr möglich sind. Der
Vorfinanzierung des Stromanbieters durch den Kunden ist damit ein
Riegel vorgeschoben. Es bleibt abzuwarten, ob die ExtraEnergie gegen
die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegt.

Über Stromio

Der mittelständische Energieversorger Stromio beliefert Privat-
und Kleingewerbekunden mit günstigem Strom zu kundenfreundlichen
Konditionen. Stromio verbindet faire und transparente Tarife mit
zuverlässiger Stromversorgung und einem erfahrenen Kundenservice. In
Stromanbietervergleichen belegt Stromio immer wieder Top-Plätze für
Preis und Leistung (z.B. "Preis-Leistungsverhältnis: Kundenurteil
sehr gut" in Focus Money 2013). Alle Stromtarife von Stromio haben
eine monatliche Zahlungsweise, d.h. es gibt weder Vorkasse noch eine
Kaution. Attraktive Ökostrom-Angebote bietet das Unternehmen unter
der Marke "Grünwelt Strom" an. Über die Internetseite www.stromio.de
und gruenwelt.de kann jeder Privathaushalt und jedes Kleingewerbe in
Deutschland einfach und sicher den Stromanbieterwechsel beauftragen.



Pressekontakt:
Stromio GmbH
Pressestelle
Astrid Ruhland
presse(at)stromio.com


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Datum: 24.10.2013 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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