IndustrieTreff - Neue EnEV: Effizienzklassen fehlt es an Belastbarkeit / Bundesregierung verabschiedet novellierte En

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Neue EnEV: Effizienzklassen fehlt es an Belastbarkeit /
Bundesregierung verabschiedet novellierte Energieeinsparverordnung

ID: 971850

(ots) - Um die Energiewende auch im Gebäudebereich
anzukurbeln, hat das Bundeskabinett am 16. Oktober unter anderem
Effizienzklassen in Energieausweisen für Immobilien eingeführt. Zudem
wurde eine strengere Heizungs-Austauschpflicht verabschiedet. Diese
und weitere Vorschriften treten voraussichtlich im Frühjahr 2014 in
Kraft.

Effizienzklassen sollen Transparenz für Mieter und
Immobilienkäufer schaffen

Um es Wohnungssuchenden zu vereinfachen, ein Gebäude energetisch
zu bewerten, werden Effizienzklassen von A+ bis H in den bestehenden
Energieausweis eingefügt. Die Berechnung der Effizienzklassen ist
allerdings nicht einheitlich geregelt. Insofern dienen sie bisher nur
der groben Orientierung. "Die neue EnEV stärkt die Bedeutung von
Energieausweisen, was ein wichtiger Schritt in der Energiewende im
Gebäudebereich ist. Bisher fehlt es den Effizienzklassen allerdings
noch an Belastbarkeit", erklärt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer
VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik. "Die
Einführung von Effizienzklassen sollte mit einer Reform der
Berechnungsmethodik einhergehen. Nur so sind einheitliche und
nachvollziehbare Klassifizierungen möglich."

Aussagefähigkeit des Energieausweises noch zu verbessern

Nach Inkrafttreten der Neuregelung muss eine solche
Effizienzklasse in jeden neu ausgestellten Energieausweis für
Wohngebäude eingefügt werden. Außerdem besteht eine Pflicht zur
Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen sowie zur
Vorlage des Energieausweises bei Käufern oder neuen Mietern. Damit
soll die Energieeffizienz eines Gebäudes für Interessenten
transparenter werden. Auch wenn Verbraucher nun uneingeschränkte
Einsicht in Energieausweise haben, können sie diese gegebenenfalls
nicht deuten, da es hierzu einigen Vorwissens bedarf. Mit dem




Bedarfs- und Verbrauchsausweis gibt es zwei verschiedene Arten von
Energieausweisen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Insofern ist zu beachten, dass aufgrund dieses Dualismus eine
Vergleichbarkeit der Ausweise bisher nicht gegeben ist.

Hausbesitzer aufgepasst: Heizkessel gelten früher als
erneuerungsbedürftig

Eine weitere Novellierung besteht darin, dass Hausbesitzer laut
der Energieeinsparverordnung (EnEV) zukünftig Heizkessel erneuern
müssen, die älter als 30 Jahre sind beziehungsweise vor dem Jahr 1985
eingebaut wurden. Auf Wunsch des Bundesrates wurden damit die zu
erneuernden Jahrgänge alter Heizanlagen um sieben Jahre vorverlegt.
"Für Hausbesitzer ändert sich nicht sonderlich viel. Lediglich das
Stichdatum wurde angepasst, an dem alte Heizkessel ausgetauscht
werden müssen. Bei der Überprüfung, ob die eigene Heizanlage
betroffen ist, sind diverse Ausnahmen von der Verordnung zu beachten,
die die Anzahl der zu erneuernden Kessel in deutschen Heizungskellern
beträchtlich einschränken.", erläutert Dr. Michael Herma.

Viele Ausnahmen von der Regel

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor dem
1. Februar 2002 in diesen Häusern zumindest eine Wohnung selbst
genutzt haben, sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Zudem
sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel mit einem hohen
Wirkungsgrad von der Austauschpflicht ausgenommen. Ab dem Jahr 2015
müssen dementsprechend sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel
stillgelegt werden, die unabhängig vom Heizwärmebedarf mit
gleichbleibend hoher Kesselwassertemperatur betrieben werden und die
zulässige Altersgrenze überschritten haben. Unabhängig von der
gesetzlich geregelten Heizungs-Austauschpflicht sollten Besitzer
einer Heizungsanlage, die älter als 20 Jahre ist, diese von einem
Fachhandwerker prüfen lassen. Wie sich mit einer energetischen
Modernisierung Energiekosten senken und Ressourcen schonen lassen,
erfahren Verbraucher auf der Serviceplattform
www.intelligent-heizen.info.

Auch Effizienzanforderungen an Neubauten moderat erhöht

Die neuen Vorschriften der EnEV beziehen sich nicht nur auf
Altbauten. Die energetischen Anforderungen an neue Immobilien werden
ab 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarfs angehoben. Außerdem muss die Dämmleistung
der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent steigen. In Zukunft
müssen also auch Neubauten sparsamer konzipiert werden.



Pressekontakt:
Simone Jost
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
und Kampagne "Intelligent heizen"
VdZ - Forum für Energieeffizienz
in der Gebäudetechnik e.V.
Oranienburger Straße 3
10178 Berlin
Tel. 030 / 27874408-0
simone.jost(at)vdzev.de


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Telefon: 0221 / 949918-48
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Datum: 30.10.2013 - 15:50 Uhr
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