IndustrieTreff - BDI: Kein Bedarf für gesondertes Unternehmensstrafrecht

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BDI: Kein Bedarf für gesondertes Unternehmensstrafrecht

ID: 979619

(ots) -
- Schon heute Sanktionen im hohen dreistelligen Millionenbereich
gegen Unternehmen
- Kein Defizit im internationalen Vergleich
- Vermeidung von Rechtsverstößen im Eigeninteresse der Unternehmen

"In Deutschland besteht kein Bedarf für ein gesondertes
Unternehmensstrafrecht." Das sagte Holger Lösch, Mitglied der
Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), am Mittwoch in Berlin. Am Donnerstag will das Land
Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines
Verbandsstrafgesetzbuches vorlegen. Es soll die strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden regeln.

"Selbstverständlich müssen kriminelle Verhaltensweisen aus
Unternehmen heraus scharf sanktioniert werden. Das derzeitige
Ordnungswidrigkeitenrecht bietet bereits hinreichende Möglichkeiten",
erklärte Lösch. Neben der Geldbuße gebe es die Instrumente des
Verfalls und der Vorteilsabschöpfung. Dadurch würden bereits heute
Sanktionen im hohen dreistelligen Millionenbereich gegen Unternehmen
verhängt.

Es ist laut BDI auch nicht ersichtlich, dass Deutschland im
internationalen Vergleich Nachholbedarf hat. Europäische oder
internationale Vorgaben, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen,
existierten nicht. "Anders als in anderen Ländern, werden in
Deutschland insbesondere Erkenntnisse aus der steuerlichen
Betriebsprüfung umgehend an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Das
führt zu einer hohen Verfolgungsquote von Rechtsverstößen", betonte
Lösch.

Die Unternehmen hätten schon aus Reputationsgründen ein originäres
Eigeninteresse, Rechtsverstöße zu vermeiden. Daher gebe es innerhalb
der Unternehmen bereits ein gesteigertes Bewusstsein gegenüber
Wirtschaftskriminalität sowie hinreichende Anreize zu
Compliance-Systemen.







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Datum: 13.11.2013 - 09:15 Uhr
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