IndustrieTreff - 2. Verbraucherschutzbericht des Landes

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2. Verbraucherschutzbericht des Landes

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2. Verbraucherschutzbericht des Landes

(pressrelations) - >Umweltministerin Margit Conrad: "Verbraucherschutz stellt Menschen und Lösungen in den Mittelpunkt"

"Die Menschen in den Mittelpunkt stellen heißt, sich um praktische Lösungen für aktuelle Probleme zu bemühen", fasst die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad die verbraucherpolitische Bilanz der vergangenen beiden Jahre zusammen. Heute stellte sie den zweiten Verbraucherschutzbericht Rheinland-Pfalz für 2007 und 2008 vor. "Der vorliegende Bericht ist eine Zwischenetappe auf unserem Weg für mehr Verbraucherschutz. Rheinland-Pfalz hat sich zu einem der aktivsten deutschen Bundesländer im Verbraucherschutz entwickelt. Wir haben die in der Regierungserklärung getroffenen Versprechen eingelöst und Verbraucherinformation und Verbraucherschutz deutlich gestärkt", sagte Conrad und nannte als wesentliche Leistungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher: "Verbesserung und Ausbau der unabhängigen kundennahen Beratungsangebote, Reaktion auf aktuelle Be-dürfnisse sowie Stärkung der Kundenrechte."

"Wir haben in den letzten beiden Jahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher einiges erreicht. Rheinland-Pfalz ist damit in die Spitzengruppe der Bundesländer aufgestiegen", so Conrad. Rheinland-Pfalz ist von Platz 10 (2006) auf Platz 3 (2008) in der Bewertung der Bundesländer aufgerückt, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Rahmen des Verbraucherschutzindex vornimmt.

Land fördert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit steigenden Beiträgen:

? Die Grundförderung stieg seit 2006 von 1.475.000 Euro auf 1.650.000 Euro (2009).
? Zusammen mit den Projektmitteln über 583.000 Euro (2009) hat die Landesregierung die Förderung gegenüber 2006 um 28 Prozent erhöht.
Diese Mittel sind die Grundlage für zusätzliche Beratungsangebote:
? So wurde beispielsweise als Reaktion auf die Finanzkrise eine Finanzberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Die Förderung beträgt 2009 mehr als 66.000 Euro.




? Die Energieberatung hat das Umweltministerium kontinuierlich steigend gefördert ? mit zunächst 25.000 Euro (2006), dann 62.250 Euro (2007), 96.750 Euro (2008) und 111.650 Euro in 2009.
? Zwischen 2006 und 2008 hat die Verbraucherzentrale die Zahl der Einzelberatungen in allen Bereichen um 25 Prozent gesteigert. Insgesamt wurden 2007 und 2008 288.000 Beratungsgespräche geführt.

Verbraucherdialog: Forum für neue Herausforderungen Im 2007 begonnenen Verbraucherdialog werden in wechselnden Expertenrunden und mit Verbraucher- und Anbieterverbänden Lösungsvorschläge zu aktuellen Verbraucherproblemen erörtert. Ziel ist es, auszuloten, ob gemeinsame Initiativen ergriffen oder gemeinsame Projekte durchgeführt werden können. Ergebnis des ersten Verbraucherdialogs ist ein Beratungs- und Informationsprojekt der Verbraucherzentrale, das insbesondere Jugendliche vor Kostenfallen schützen soll. Im zweiten Verbraucherdialog werden neue Entwicklungen wie RFID-Chips zur Identifikation von Produkten diskutiert. Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen werden in diesem Jahr vorgelegt.

Mit bundespolitischen Verbraucherschutzinitiativen erfolgreich Politische Initiativen des Verbraucherschutzministeriums setzten sich u.a. ein für Fahrgastrechte im Schienenpersonennah- und Fernverkehr, für Verbraucherrechte bei der Telefonwerbung und Nutzung des Internets, beim Datenschutz oder bei der Kennzeichnung von Kinderspielzeug. Diese Vorstöße für Verbraucherrechte wurden entweder im Bundesrat eingebracht oder an die Verbraucherschutzministerkonferenz gerichtet.

So haben zukünftig Fahrgäste erstmals Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Bahn Leistungen nur mangelhaft erfüllt. Im Falle einer Verspätung ab einer Stunde erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Im Falle von Verspätungen ab 20 Minuten können andere, auch höherwertige Verbindungen ohne Zuzahlung genutzt werden. Ein Stranden zur Nachtzeit wird vermieden, in dem die Nutzung eines Taxis möglich wird, falls die letzte Verbindung ausfällt oder wegen Verspätung nicht erreicht wird. Dieses Ergebnis ist ein Einstieg. Im nächsten Jahr soll u.a. die Bedingungen für den Personennahverkehr verbessert werden.

Bei der unerlaubten Telefonwerbung ist die Rufnummernunterdrückung strafbar und der Bußgeldrahmen für missbräuchliche Handlungsweisen deutlich erhöht.

Notwendige Regelungen bleiben auf der Tagesordnung

Conrad: "In den letzten Monaten wurden zahlreiche Gesetze verabschiedet, die den Verbraucherschutz verbessert haben, darunter die Gesetze zu den Themen: Fahrgastrechte, Eindämmung der unerlaubten Telefonwerbung, Ausweitung der Widerrufsrechte im Fernabsatz, im Versicherungswesen und beim Handel mit Finanzprodukten. Nicht alle Wünsche sind aus verbraucherpolitischer Sicht in Erfüllung gegangen. Viele Anliegen für eine weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes bleiben auf der Tagesordnung.

Aus der Arbeit ? Zum Beispiel wirtschaftlicher Verbraucherschutz 1. Datenschutz: Kein Adresshandel ohne Zustimmung Adresshandel darf in Zukunft nicht mehr ohne die Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher stattfinden. Dieses Ziel verfolgte die Landesregierung bei den Beratungen zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Januar und Februar 2009). Im Bundesrat stellte sie erfolgreich weitergehende Anträge: Geschäftsmodelle, die den Vertragsabschluss daran koppeln, dass die Kunden ihre persönlichen Daten für Werbezwecke freigeben, sollen verboten werden. Verbraucherverbände sollen das Recht erhalten, bei Datenschutzverstößen ein Strafverfahren zu beantragen und Unterlassungsklagen zu führen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Verfahren zur Herkunftskennzeichnung von Daten voranzutreiben. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird seit März 2009 im Bundestag beraten. Ob er Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet wird, ist offen.

? Mit der Informations- und Veranstaltungsreihe "Datenschutz ist Verbraucherschutz" will das Verbraucherschutzministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Aufklärungsarbeit leisten.
? Die Auftaktveranstaltung findet am 8. Juli 2009 im Landesmuseum in Mainz statt. Die Themen "Datenschutz beim Adresshandel", "Datenschutz bei Kundenkarten", "Scoring" und "Datenschutz im Internet" werden zusätzlich in einer Faltblattreihe behandelt.

2. Kostenfallen: Gegen Abzocke im Internet

15 Prozent der jugendlichen Internetnutzer sind inzwischen von Abzocke im Internet betroffen; dies ergab eine Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest. Sie werden durch vermeintliche Gratisangebote in kostenpflichtige Abonne-ments gelockt.

Auf Antrag von Rheinland-Pfalz beschloss der Bundesrat im September 2008, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung um eine Regelung für das Internet zu ergänzen: Internetanbieter sollten verpflichtet werden, beispielsweise in Form eines Buttons, deutlich auf die Kosten ihres Angebotes hinzuweisen. Ein Vertrag sollte nur zustande kommen, wenn die Kunden den Kostenhinweis extra bestätigen.

Aber: Bundesregierung und Bundestag haben den Vorschlag des Bundesrates nicht aufgegriffen. Ministerin Conrad: "Das Thema bleibt auf der Tagesordnung."
? Mit Beratung aufklären: Mit über 10.000 zusätzlichen Beratungen durch die Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen, bei Infoständen und in Schulen hat Rheinland-Pfalz die Aufklärung über Kostenfallen bei Internet und Handy 2007 und 2008 deutlich verstärkt.
? Wegen der großen Nachfrage wird das gemeinsam von Verbraucherschutz- und Innenministerium finanzierte Projekt "Digitale Medien" der Verbraucherzentrale von 111.000 Euro (2008) auf 150.000 Euro (2009) aufgestockt. Es beinhaltet Vorträge für Schulklassen und bei Elternabenden, Veranstaltungen und Informationsstände sowie Rechtsberatung und ein landesweites Infotelefon unter der Nummer 01805/60756060.
? Die Broschüre "Handy und Internet ? Tipps gegen Kostenfallen", inzwischen in einer Auflage von 111.000 Exemplaren gedruckt, ist ein Renner.
? Im Jahr 2009 wird sich das Vortragsangebot zusätzlich auch an ältere Menschen und Migrantenorganisationen richten.

3. Finanzkrise: Verbraucherschutz auf Finanzmärkten stärken Mehr Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten tut Not - dies hat nicht zuletzt die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 deutlich gezeigt. Die Landesregierung hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes weiter zu verbessern. Der Bundesrat forderte auf Antrag von Rheinland-Pfalz im April 2009, Standards für die Beratungsprotokolle zu entwickeln, die die Bundesregierung für Geldanlageberatung verpflichtend vorschrei-ben will. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten und soll Anfang Juli beschlossen werden.

? Durch zusätzliche Projektmittel des Verbraucherschutzministeriums in Höhe von 15.000 Euro (2008) und 66.000 Euro im Jahr 2009 wird jetzt eine spezielle Rechtsberatung bei Falschberatung eingeführt und die unabhängige Anlageberatung der Verbraucherzentrale ab August 2009 auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet.

Verbraucherschutzbericht Rheinland-Pfalz 2008/2009 Der 2. Verbraucherschutzbericht 2008/2009 informiert auf 106 Seiten über Fragen des gesundheitlichen und des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. In sechs Themenblöcken werden aktuelle Entwicklungen der vergangenen beiden Jahre dargestellt. Enthalten sind auch konkrete Verbrauchertipps. Der Serviceteil wurde erweitert und enthält auch Grundsatzinformationen zu den einzelnen Überwachungseinrichtungen. Experteninterviews ergänzen einzelne Beiträge.
Unter der Überschrift "Menschen im Mittelpunkt" wird eine Bilanz der verbraucher-politischen Arbeit der letzten beiden Jahre gezogen. Die Kapitel "Gesund genießen" und "Sicher leben" berichten über aktuelle Themen aus der Arbeit der Überwachungseinrichtungen des Landes; Themen sind zum Beispiel "Sicheres Spielzeug" oder "Dioxin in Schweinefleisch".
Tipps zum Kostensparen und für einen klimaschonenden Konsum enthält das Kapitel "Clever kaufen". Unter "Recht bekommen" werden wichtige Gesetzesvorhaben auf Bundesebene und Gesetzesinitiativen auf Landesebene beschrieben. "Rat und Hilfe" ist der Titel des 20-seitigen Serviceteils, der auch weiterführende Adressen enthält.
? Der Verbraucherschutzbericht liegt in den rheinland-pfälzischen Landesbehörden, Kommunalverwaltungen, Bibliotheken, Volkshochschulen sowie in Schuldner-, Verbraucher- und Familienberatungsstellen aus.
? Den Bericht gibt es im Internet unter www.mufv.rlp.de zum Herunterladen und er ist beim Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 - 16-4468, Mail: karin.klink(at)mufv.rlp.de kostenlos erhältlich.

? Direkter Link: http://www.mufv.rlp.de/verbraucherschutz/verbraucherschutz_bericht.html


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Datum: 24.06.2009 - 15:03 Uhr
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