IndustrieTreff - Keine Patente auf konventionell gezüchteten Brokkoli

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Keine Patente auf konventionell gezüchteten Brokkoli

ID: 990669

Keine Patente auf konventionell gezüchteten Brokkoli

(pressrelations) -
DBV wendet sich an Europäisches Patentamt

Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen. Dies gelte insbesondere für Verfahren in der Pflanzenzucht, die im Wesentlichen biologisch seien aber auch für die daraus gewonnen Erzeugnisse, stellte der DBV klar.

In einer aktuellen Stellungnahme zum sogenannten Brokkolipatent betont der DBV, dass die Züchter auf alle herkömmlichen Züchtungsmethoden und auf bereits bestehende Sorten zur Weiterzüchtung freien Zugriff haben müssen. Nur so sei das Züchten neuer Sorten möglich. Durch die bestehende Gesetzeslage sei sichergestellt, heißt es beim DBV, dass Pflanzensorten und Tierrassen sowie "im Wesentlichen" biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar seien. Der deutsche Gesetzgeber hat den Ausschluss der Patentierbarkeit konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere in diesem Jahr klarstellend geregelt. Dies sei ein wichtiges Signal, sowohl nach Brüssel als auch an das EPA, so der DBV. Auch das Europäische Patentamt hatte in einer ersten Entscheidung zum umstrittenen "Brokkolipatent" und zur sogenannten "Schrumpeltomate" im Jahr 2010 bestätigt, dass Schritte der geschlechtlichen Kreuzung ganzer Pflanzengenome und die anschließende Selektion von Pflanzen grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen seien. Diese wichtige Feststellung müsse sich in der Konsequenz auch auf die Patentierbarkeit der Erzeugnisse auswirken, stellte der DBV klar.

Der Brokkoli, über dessen Patentierbarkeit das Europäische Patentamt nun zu entscheiden hat, soll eine "besondere gesundheitsfördernde Wirkung" haben, berichtet der DBV unter Berufung auf das Patentamt.


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Datum: 29.11.2013 - 15:31 Uhr
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