IndustrieTreff

Angriff aus Brüssel gegen Energiewende abwehren. EEG-Beihilfeverfahren ist erste Herausforderung für Gabriel und Merkel

ID: 997315

(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel und
Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Energiewende gegen aktuelle
Angriffe der EU-Kommission zu verteidigen.

"Setzt sich die EU-Kommission durch, ist nicht nur in Deutschland
die Energiewende bedroht. Denn zusätzlich zum Beihilfeverfahren will
die EU-Kommission neue restriktive Vorgaben zur Förderung der
erneuerbaren Energien erlassen. Das würde den Ausbau der
regenerativen Energien europaweit abbremsen", sagte der
BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

"Die Bundesregierung muss die EU-Kommission zum Einlenken
bewegen", sagte Weiger. "Dafür muss sie der Kommission aber entgegen
kommen. Was bisher versäumt wurde, nämlich die Kosten der
Energiewende auf alle Stromkunden gerechter zu verteilen, müssen
Gabriel und Merkel jetzt umgehend in Angriff nehmen. Abgeschafft
werden müssen vor allem die ausufernden Vergünstigungen für
energieintensive Industriebetriebe", so der BUND-Vorsitzende.

Problematisch sei auch, dass die EU-Kommission wegen des ab morgen
beginnenden Beihilfeverfahrens bei der jetzt anstehenden EEG-Reform
quasi mit am Tisch sitze, sagte die BUND-Energieexpertin Tina
Löffelsend. "Es ist unsicher, was nach EU-Vorgaben künftig noch an
Förderungen für die erneuerbaren Energien möglich sein wird. Das
Beihilfeverfahren kann sich bis zu anderthalb Jahre hinziehen und
gleichzeitig sollen bis nächsten Sommer auf EU-Ebene die neuen
Beihilfeleitlinien verabschiedet werden. Daraus folgt eine
Verunsicherung der Investoren in erneuerbare Energien und es ist
zugleich die denkbar schlechteste Voraussetzung für eine angemessene
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes", sagte Löffelsend.

Sollten entsprechend dem Entwurf der neuen Beihilfeleitlinien




erneuerbare Energien-Anlagen künftig nur noch über
Ausschreibungsmodelle mit Prämienzahlungen förderbar sein, würden die
Ausbauziele für regenerative Energien in den EU-Mitgliedsstaaten
verfehlt und die Kosten ansteigen. Weil kleinere Investoren die
daraus folgenden höheren Risiken nicht eingehen könnten, wären
private und genossenschaftliche Betreiber von Wind- oder Solarparks
künftig extrem benachteiligt, warnte Löffelsend. In erneuerbare
Energien investieren könnten dann nur noch die finanzstärksten
Institutionen und Unternehmen.

"Merkel und Gabriel sind jetzt doppelt gefordert. Sie müssen auf
europäischer Ebene die Einstufung des EEG als Beihilfe verhindern und
bei den neuen Beihilfeleitlinien für mehr Spielraum zur Förderung
erneuerbarer Energien sorgen. Investitionen von Bürgern in
erneuerbare Energien-Anlagen müssen weiter möglich sein. Dafür ist es
wichtig, dass ein reformiertes EEG die Vergütung nach festen
Einspeisetarifen für Solarenergie und Windstrom an Land beibehält.
Das dürfen neue Beihilferegeln auf keinen Fall verhindern", so
Löffelsend.



Pressekontakt:
Tina Löffelsend, BUND-Energieexpertin:
Tel. 030-27586-433
E-Mail: tina.loeffelsend(at)bund.net bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse(at)bund.net
Internet: www.bund.net


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hemmnisse und Chancen für Mini-KWK und Mikro-KWK im Fokus der BMU-Fachkonferenz
SMA Flexible Storage System im Rahmen des sächsischen Speicherprogramms förderfähig
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2013 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 997315
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 789 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Angriff aus Brüssel gegen Energiewende abwehren. EEG-Beihilfeverfahren ist erste Herausforderung für Gabriel und Merkel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BUND (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BUND