IndustrieTreff - IT-Profimagazin iXüber juristische Fragen beim 3D-Druck / Urheberrecht für druckbare Gegenstände

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IT-Profimagazin iXüber juristische Fragen beim 3D-Druck / Urheberrecht für druckbare Gegenstände

ID: 997502

(ots) - Auch im 3D-Druck gilt: Nicht mit fremden Federn
schmücken. Bei der Vervielfältigung von Dingen ist nicht nur das
Urheberrecht zu beachten. Patent- und Gebrauchsmusterrecht greifen in
vielen Fällen ebenfalls, insbesondere bei der gewerblichen
Verwendung. Für den privaten Gebrauch sind Privatkopien in gewissen
Grenzen erlaubt, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen
Januar-Ausgabe.

Durch bezahlbare 3D-Drucktechniken und entsprechender Hardware ist
die Herstellung von dreidimensionalen Objekten zum neuen Trend
geworden. Sowohl gewerbliche wie auch private Anwender konstruieren
Schicht für Schicht Gegenstände aus unterschiedlichsten Materialien.
Ob Prototypen für Werkzeuge, Ersatzteile, Schmuck, kleine
Nippes-Figuren oder Häusermodelle: 3D-Druck ist attraktiv, kann man
doch komplexe Teile in einem Stück herstellen. Mittlerweile bieten
sogar schon Copy-Shops das gegenständliche Drucken an.

Während Hobby-Modellbauer juristisch wenig zu befürchten haben,
sieht das bei gewerblichen Anbietern anders aus: Wer Nachbauten
patentierter Teile verkaufen will, sollte unbedingt genauer hinsehen,
denn die Schutzfrist eines Patents kann bis zu 20 Jahren betragen.
Einträge im Geschmacksmusterregister schützen sogar bis zu 25 Jahre.

"Für 3D-Druck-Produkte gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben
wie für konventionell produzierte Waren. So müssen derart
hergestellte Ersatzteile etwa den gleichen spezifischen Vorschriften
und insbe¬sondere dem 'Stand der Technik' entsprechen. Von ihnen darf
kein Risiko für Leib und Leben ausgehen", erläutert iX-Redakteurin
Ute Roos. Die Herstellung von Waffen und anderen gefährlichen
Gegenständen ist selbstverständlich auch im 3D-Druck verboten. Das
gilt genauso für das schnelle Nachmachen von Haustürschlüsseln ohne
Einverständnis des Vermieters.





Viele Aspekte im 3D-Druck sind juristisch noch nicht geklärt. Dazu
gehört auch die rechtliche Einordnung von 3D-Druckvorlagen. "Obwohl
mittlerweile etliche 3D-CAD-Vorlagen - auch von geschützten
Markenprodukten - im Netz kursieren, sollte man diese nicht
leichtfertig übernehmen", rät iX-Expertin Ute Roos.



Pressekontakt:
Sylke Wilde
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heise Medien Gruppe
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Work Telefon: +49 511 5352-290
sylke.wilde(at)heise-medien.de


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Datum: 17.12.2013 - 14:00 Uhr
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