Die Regelungen des§ 58 EEG zur EEG-Umlagebelastung für selbstgenutzten Strom aus neuen EE- und KWK-Anlagen befinden sich derzeit in der Konkretisierung. Das BHKW-Infozentrum hofft auf eine maßvolle EEG-Umlage bei der Eigenversorgung. Der Referentenentwurf zum EEG 2014 vom 31. März 2014 enthält  ...

04.04.2014

Das Hoffen auf eine angemessene EEG-Umlage auf PV- und KWK-Strom in der Eigenversorgung


Die Regelungen des§ 58 EEG zur EEG-Umlagebelastung für selbstgenutzten Strom aus neuen EE- und KWK-Anlagen befinden sich derzeit in der Konkretisierung. Das BHKW-Infozentrum hofft auf eine maßvolle EEG-Umlage bei der Eigenversorgung. Der Referentenentwurf zum EEG 2014 vom 31. März 2014 enthält in vielen Punkten bereits konkrete Regelungen. Im § 58, der die EEG-Umlage auf den selbstgenutzten Strom aus eigenen Stromerzeugungsanlagen regelt (Eigenversorgung), befinden sich aber noch viele offene Punkte. So existieren insbesondere noch keine konkreten Zahlen zur Höhe der EEG-Umlagesätze.
Auch in der Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Bund-/Länder-Energiegipfels am 1. April 2014 wurde seitens des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel darauf verwiesen, dass an der Konkretisierung der EEG-Umlagesätze noch ressortübergreifend gearbeitet werde.
Bereits frühzeitig hatte das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) anhand vergleichender Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen, dass eine hohe Belastung mit der EEG-Umlage zu einem massiven Einbruch des KWK-Marktes führen würde. Der überwiegende Teil der KWK-Anlagen würde bei einer EEG-Umlage in Höhe von 70% unwirtschaftlich werden ? unabhängig davon, ob die BHKW-Anlage im privaten, kommunalen oder gewerblich-industriellen Bereich eingesetzt wird.
Nun steht fest, dass eine EEG-Umlage für die Eigenversorgung bei Neuanlagen politisch gewollt ist. Das BHKW-Infozentrum hofft, dass seitens der Politik in der Ausgestaltung der Höhe der EEG-Umlagebelastung darauf geachtet wird, dass die für den Klimaschutz notwendigen Ausbauziele hocheffizienter KWK-Anlagen sowie kleinerer PV-Anlagen nicht gefährdet werden.
Am 8. April 2014 wird der Kabinettsbeschluss des EEG 2014 veröffentlicht. Das BHKW-Infozentrum hofft, dass dann in § 58 Abs. 6 Punkt 1 eine EEG-Umlage-Verringerung in Höhe von mindestens 75% enthalten sein wird. Mit einer EEG-Umlage in Höhe von maximal 25% wäre nach Meinung des BHKW-Infozentrums eine politisch vernünftige Basis geschaffen, die einerseits einen Beitrag zur EEG-Umlage bei der Eigenstromversorgung beinhalten und andererseits den weiteren Ausbau dezentraler erneuerbarer Energie wie PV-Anlagen als auch hocheffizienter KWK-Anlagen ermöglichen würde.



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