Im Rechtsstreit um dieÜbertragung von Schutzrechten für Tierimpfstoffe durch die MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT Halle-Wittenberg an die Verovaccines GmbH hat die ehemalige Professorin der Universität Frau Karin Breunig eine einstweilige Verfügung erwirkt Erfinderin Prof. Karin Breunig legt Rechtsmit ...

12.01.2018

Ehemalige Professorin erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Übertragung von Schutzrechten durch die MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT


Im Rechtsstreit um dieÜbertragung von Schutzrechten für Tierimpfstoffe durch die MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT Halle-Wittenberg an die Verovaccines GmbH hat die ehemalige Professorin der Universität Frau Karin Breunig eine einstweilige Verfügung erwirkt Erfinderin Prof. Karin Breunig legt Rechtsmittel ein und wehrt sich damit gegen die von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) angekündigte Übertragung der Schutzrechte an die Verovaccines GmbH. Mit Datum vom 04.01.2018 hat Frau Prof. Breunig vor dem Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung (Az. 7 O 15/18) gegen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erwirkt. Damit ist die Frage offen, wer in Zukunft die auf der Basis des Verovaccines Projektes der Martin-Luther-Universität erarbeitete und entwickelte Technologie für neuartige Tierimpfstoffe nutzen darf.



+++ Maßgeblich an der Entwicklung beteiligt +++



Frau Prof. Karin Breunig, die seit 1996 die Professur für Molekulargenetik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg innehatte, möchte auch nach ihrer Emeritierung an der Verwertung der Erfindung "hefebasierte Impfstoffe für die Tiermedizin" mitwirken. Als Hefespezialistin war Frau Prof. Breunig maßgeblich beteiligt, mit ihrem Kollegen Prof. Sven-Erik Behrens eingeworbene und mit Bundesmitteln geförderte Forschungsprojekte ("VAKZiNOVA-Neue Produkte und Verfahren für die Impfung von Tieren" und "Verovaccines - Tierimpfstoffe auf Hefebasis" sowie "Verovaccines - Tierimpfstoffe auf Hefebasis") in Richtung Marktfähigkeit zu entwickeln.



Aus dieser Arbeit resultierten zwei Patente, welche die Martin-Luther-Universität mit von den beiden Erfindern eingeworbenen Geldern des Bundesforschungsministeriums angemeldet hat. Bereits 2012/13 signalisierte die Universität ihre Bereitschaft, die IP-Rechte an ein Unternehmen zu übertragen, an dem beide Erfinder, Frau Prof. Karin Breunig und Herr Prof. Sven-Erik Behrens, beteiligt sind. Eine entsprechende Vereinbarung wurde 2015 unterzeichnet.





+++ Universität fühlt sich anscheinend nicht an Vereinbarungen gebunden +++



Hieran scheint sich die Martin-Luther-Universität jedoch nicht mehr gebunden zu fühlen. Über den Versuch, gemeinsam eine Ausgründung des Projektes zu realisieren, trennten sich die Wege der beiden Professoren. Zunächst sah es im Frühjahr 2017 noch nach einer gemeinsamen Fortführung des Projektes mit Unterstützung eines regionalen Wirtschaftspartners aus, jedoch kehrte Prof. Behrens diesem Versuch einer gemeinsamen Lösung den Rücken. Während er noch im Sommer mit dem Wirtschaftspartner in Verhandlungen stand, hatte er bereits eine eigene Firma ohne die Beteiligung von Frau Prof. Karin Breunig gegründet. Diese GmbH will die Arbeiten mit öffentlichen und privaten Geldern fortführen. Obwohl er nicht Inhaber der Namensrechte ist, nannte er diese Firma Verovaccines GmbH. Frau Prof. Karin Breunig gelang es hingegen, ohne öffentliche Mittel einen Wirtschaftspartner zur Fortführung des Projektes zu gewinnen.



+++ Kanzler will Patente an Firma eines Mitstreiters übergeben +++



Pikant ist, dass der von Prof. Behrens gewählte Name der Verovaccines GmbH dem ursprünglichen Projektnamen und einer eingetragenen Marke der Martin-Luther-Universität entspricht. Diese Marke sollte, ebenso wie die vorgenannten Patente, auf die von beiden Professoren gemeinschaftlich zu gründende Gesellschaft übertragen werden. Sehr zur Verwunderung unternahm die Martin-Luther-Universität hier zunächst nichts. Noch mehr verblüffte Frau Prof. Breunig dann die Aussage des Kanzlers der Martin-Luther-Universität, nun auch die Patente allein an die Verovaccines GmbH übertragen zu wollen und sie mithin auch einer Nutzung durch Frau Prof. Breunig als Miterfinderin zu entziehen. "Hier nun musste ich handeln", kommentiert Prof. Breunig die Aussage des Kanzlers.



Mag es das Ausscheiden von Frau Prof. Breunig aus dem aktiven Dienst wegen Erreichen der Altersgrenze oder ein anderer Grund gewesen sein, der die Martin-Luther-Universität bewogen hat, sich so zu positionieren. Zum alten Eisen zählt sich Frau Prof. Breunig noch lange nicht. Sie möchte ihre Forschungsergebnisse mit dem gefundenen Wirtschaftspartner im Sinne der Projektförderung realisieren. "Es würde mich freuen, wenn wir in Sachsen-Anhalt die Früchte unserer Arbeit gedeihen sehen und ernten könnten." Sie fügt hinzu: "Dies wäre auch dem Renommee der Martin-Luther-Universität dienlich." Sie ist bereit und gerüstet, notfalls den langen beschwerlichen Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen, um zu ihrem Recht zu kommen. "Eine gütliche Einigung mit einer gerechten Beteiligung der beiden Erfinder habe ich stets bevorzugt und verschließe mich dieser bis heute nicht, auch wenn es mir zunehmend schwer fällt, hierfür noch einen geeigneten Weg zu sehen", gibt Frau Prof. Karin Breunig abschließend zu bedenken.



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Firma: Prof. Karin Breunig

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karin Breunig
Stadt: Berlin
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