Europäischer Rat beschließt nichts Konkretes für Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Verkehr nach 2020
(ots) - Der Bundesverband der deutschen 
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Europäische Rat am 
23./24. Oktober 2014 für die Zeit nach 2020 keine konkreten Vorgaben 
für weniger Treibhausgase durch Kraftstoffe und mehr Erneuerbare 
Energien im Verkehr beschlossen hat. Bislang muss bis zum Jahr 2020 
in allen EU-Mitgliedstaaten der Ausstoß von Treibhausgasen durch 
Benzin und Diesel um 6 Prozent verringert werden. Ein Anteil von 
mindestens 10 Prozent dieser Kraftstoffe muss durch Erneuerbare 
Energien ersetzt werden. Diese für alle EU-Mitgliedstaaten 
verbindlichen Mindestwerte sind auf das Jahr 2020 befristet und 
fallen ab dem 1. Januar 2021 weg.
   Der Europäische Rat hat die Befristung dieser Mindestwerte nicht 
aufgehoben. Neue Mindestwerte sind nicht beschlossen worden. In nur 
allgemeiner Form wird die EU-Kommission zur Entwicklung von 
"Instrumenten und Maßnahmen" im Verkehrssektor aufgefordert. Dies 
steht in deutlichem Gegensatz zu der bisherigen EU-Klima- und 
Energiepolitik in Bezug auf Kraftstoffe. In Deutschland hat hingegen 
der Bundestag am 9. Oktober 2014 beschlossen, den Ausstoß von 
Treibhausgasen durch Kraftstoffe für die Zeit ab 2020 um mindestens 6
Prozent zu senken.
   Der BDBe bedauert, dass der Europäische Rat die EU-Klima- und 
Energiepolitik bei Kraftstoffen nach 2020 offen gelassen hat. Bei 
Kraftstoffen sind klare und alle Mitgliedstaaten verpflichtende 
Vorgaben für weniger Treibhausgase und mehr Erneuerbare Energien 
notwendig. Die deutsche Bioethanolwirtschaft fordert, dass die 
Mindestziele der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien (Rl. 2009/28/EG)
und Kraftstoffqualität (Rl. 98/70/EG) entfristet und deutlich 
angehoben werden.
Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 301 29 53 13
presse(at)bdbe.de
      
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Datum: 24.10.2014 - 10:22 Uhr
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