Kostenfallen beim Heizen
Wird die Energie richtig abgerechnet?
(industrietreff) - sup.- Zum Wohnen gehört Wärmekomfort: Bedarfsgerechtes Heizen und jederzeit ausreichend warmes Wasser zählen zu den unverzichtbaren Wohlfühl-Faktoren im Haushalt. Leider verursachen sie auch die mit Abstand höchsten Wohnnebenkosten. Mit einem Anteil von mehr als 80 Prozent des Verbrauchs von Haushaltsenergie ist es vor allem die Wärmeerzeugung, die die Nebenkosten bisweilen bis zur gefühlten "zweiten Miete" aufbläht. Zum Vergleich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt der Strom für die Beleuchtung im Durchschnitt gerade mal auf zwei Prozent des häuslichen Energiebedarfs. Und auch die auf Elektrizität angewiesenen Tätigkeiten wie Kochen, Trocknen oder Bügeln benötigen zusammen lediglich sechs Prozent der Energie in Wohngebäuden.
Die Zahlen machen deutlich, dass das sicherlich sinnvolle Abschalten von Licht in ungenutzten Räumen oder das Kochen auf verbrauchsarmen Herdplatten noch nicht die wesentlichen Schlüssel zum Energiesparen sind. Wer seine Wohnnebenkosten wirklich spürbar senken möchte, der muss beim Brennstoff für die Heizung ansetzen. Das erfordert nicht den Verzicht auf angenehm temperierte Räume oder wohlig warme Wannenbäder. Bereits im Gesamtablauf von Energiebezug und -abrechnung können sich Fehlerquellen verbergen, die erst bei näherem Hinsehen als Kostenfalle erkannt werden. Manchmal genügt dafür schon ein Blick in den Mietvertrag: Entspricht die Kostenumlage tatsächlich dem dort festgelegten Verteilerschlüssel aus Verbrauch und Wohnfläche? Haben sich die Zuordnungen möglicherweise durch Mieterwechsel oder Wohnungsleerstände unzulässig verschoben? Und werden die individuellen Verbrauchswerte stets korrekt gemessen oder basiert die ganze Abrechnung auf groben Schätzungen? Sollte bei einem dieser Punkte Ungewissheit herrschen, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Eigentümer bzw. der Wohnungsverwaltung. Denn ein Teil des in Rechnung gestellten Energieverbrauchs könnte auf das Konto von Nachbarn gehen.
Die Frage nach genauer Messung und Abrechnung stellt sich natürlich auch dort, wo der Wärmebrennstoff per Tankwagen angeliefert wird. Ungeeichte oder unzulänglich arbeitende Zähleranlagen bei der Tankbefüllung können für den Kunden ebenfalls zum zusätzlichen Kostenfaktor werden. Eigenheimbesitzer, die z. B. Heizöl, Flüssiggas oder Pellets einsetzen, können jedoch auf ein anerkanntes Verbraucherschutzinstrument zurückgreifen: Führt der Brennstoffanbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de), ist eine konsequente Sicherung der Lieferungen durch strenge Qualitätskontrollen gewährleistet. Bevor das Prädikat vergeben wird, überprüfen unabhängige Sachverständige die Betriebsstätten, die Lager und die Lieferfahrzeuge samt aller Messgeräte (www.guetezeichen-energiehandel.de). Diese Kontrollen werden unangemeldet, aber mindestens einmal pro Jahr durchgeführt und schützen die Brennstoffkunden vor unbemerkten Heizkostenfallen.
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Datum: 29.08.2016 - 10:25 Uhr
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