IndustrieTreff - Verbraucherschutz bei der Heizöl-Bestellung

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Verbraucherschutz bei der Heizöl-Bestellung

ID: 1536635

Gütezeichen bestätigt Zuverlässigkeit des Händlers


(industrietreff) - sup.- Wenn die Heizölvorräte zur Neige gehen, muss ein Brennstofflieferant mit der Neubefüllung des Tanks beauftragt werden. Damit verbindet sich eine Chance, aber auch zusätzliche Verantwortung für den Käufer. Die Chance besteht darin, dass Heizölkunden im Gegensatz zu Hausbesitzern mit einem Gasleitungsanschluss über Liefertermin und Bestellmenge jederzeit selbst entscheiden können. Die Verantwortung ergibt sich aus der ebenfalls freien Wahl des Händlers. Denn bei Energieanbietern mit unzulänglicher Liefertechnik bzw. ungeeichten Messgeräten könnten die Preisvorteile eines günstigen Kaufzeitpunkts leicht zunichte gemacht werden. Besonders ärgerlich: Dass der vereinbarte Literpreis aufgrund einer fehlerhaft erfassten Liefermenge möglicherweise gar nicht zustande gekommen ist, bleibt zunächst einmal völlig unbemerkt. Schließlich ist es eine Frage des Vertrauens, ob der Tankinhalt mit dem Kaufpreis übereinstimmt. Für eine Gegenkontrolle fehlen dem privaten Eigentümer in der Regel die technischen Mittel sowie die notwendige Fachbetriebsqualifikation. Und wenn der Tank z. B. in der nächsten Heizperiode überraschend früh schon wieder leer ist, lässt sich ein Zusammenhang mit der Lieferung ohnehin nicht mehr belegen.



Um diese Risiken so weit wie möglich auszuschließen, sollten Heizölkunden bei der Brennstoffbestellung auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achten. Dieses Prädikat stärkt den Verbraucherschutz, weil es das Vertrauen auf die Seriosität des Anbieters durch handfeste Kontrollmaßnahmen ergänzt: Um das Gütezeichen führen zu dürfen, muss sich ein Lieferant der strengen Überwachung durch externe Gutachter nach den Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. stellen. Die unangemeldeten Prüfungen dieser Gutachter umfassen unter anderem die Tankwagentechnik, die Messgeräte sowie die Gültigkeit der Eichungen, die Lieferscheinangaben und ganz besonders auch die fachliche Kompetenz und die Beratungsqualitäten des Lieferpersonals. Ob ein Händler all diese Qualitätskriterien ohne Beanstandungen erfüllt, kann unter www.guetezeichen-energiehandel.de überprüft werden. Dort lassen sich durch Eingabe des Postleitzahlbereichs für jede Region in Deutschland die Heizölhändler mit bestätigter Zuverlässigkeit aufrufen.




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Datum: 04.10.2017 - 12:05 Uhr
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