EEG 2014: Mit verlässlichen Rahmenbedingungen dauerhaft Klarheit schaffen
(ots) - Mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren
Energien und somit die Energiewende weiter voranzutreiben, trat am 1.
August 2014 das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 in
Kraft. Als das EEG im Jahr 2000 wirksam wurde, ging es darum, die
erneuerbaren Energien mit Hilfe einer zukunftsgerichteten
Anschubfinanzierung marktfähig zu machen und zugleich eine
Lenkungswirkung zu entfalten. Im Laufe der Jahre seien jedoch immer
wieder bestehende Vorgaben durch neue abgelöst worden. "Unternehmen
konnten oft keine klaren Leitplanken für die Entwicklung ihrer
Geschäftsmodelle erkennen", sagt Andreas Hergaß, Vorstand des
Energiedienstleisters Ensys AG. "Aus heutiger Sicht ist es jedoch
notwendiger denn je, für alle Marktteilnehmer dauerhaft verlässliche
Rahmenbedingungen zu schaffen".
Hinzu kommt: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können ihre
EEG-Umlagebelastung deutlich reduzieren. Dazu dient die Besondere
Ausgleichsregelung nach § 40 ff. EEG mit dem Zweck, die Stromkosten
der Unternehmen zu senken und so ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. "Der Dauerbrenner Entlastung des
produzierenden Gewerbes von der EEG-Umlage kann jedoch auch anders
betrachtet werden", ergänzt Andreas Hergaß. Diese Gruppe profitiere
gleich doppelt: sowohl von den EEG-bedingten Senkungen der
Strompreise, die zu historisch niedrigen Marktpreisen geführt haben,
als auch davon, von den damit einhergehenden EEG-Kosten unberührt zu
bleiben - zu Lasten der übrigen Stromverbraucher.
Das EEG 2014 bedeutet nicht nur für Neuanlagen, insbesondere
Windenergie- und Biomasseanlagen, eine Änderung der
Förderbedingungen, sondern teilweise auch für Bestandsanlagen. Es
verpflichtet darüber hinaus Betreiber von sämtlichen neu in Betrieb
zu nehmenden Anlagen oberhalb bestimmter Leistungsschwellen zur
Direktvermarktung. Zudem wird eine EEG-Umlagepflicht für die
Eigenversorgung aus neuen Eigenanlagen eingeführt.
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Datum: 12.08.2014 - 10:30 Uhr
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