Kabinettsbeschluss zum Elektromobilitätsgesetz - Förderung aller emissionsarmen Kraftstoffe erforderlich
(ots) - Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) kritisiert 
die heute im Kabinett beschlossene Förderung von Elektromobilität als
unzureichend. "Die geplante Förderung allein von Elektrofahrzeugen 
überzeugt nicht. Wenn die Bundesregierung tatsächlich die klima- und 
umweltschädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrs verringern will, 
dann müssen alle emissionsarmen Fahrzeuge berücksichtigt und auch 
gasbetriebene Autos integriert werden", so Rainer Scharr, 
Vorsitzender des DVFG.
   In Deutschland fahren derzeit über eine halbe Million Fahrzeuge 
mit dem alternativen Kraftstoff Autogas, auch LPG (Liquefied 
Petroleum Gas) genannt. Autogas verbrennt CO2-reduziert und im 
Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen mit drastisch verringerten 
Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten. Damit gibt es bereits heute 
eine emissionsarme Alternative im Straßenverkehr, um Schadstoffe in 
der Luft zu reduzieren. Eine gesetzliche Förderung - etwa durch 
Befreiung von Parkgebühren oder durch weitere Privilegien im 
Straßenverkehr - würde auch der Verbreitung von umweltfreundlichen 
Autogas-Fahrzeugen neuen Schub geben, so Scharr weiter. Das 
Umweltbundesamt konstatiere für die Bundesrepublik jährlich 47.000 
vorzeitige Todesfälle durch verunreinigte Luft. Vor diesem 
Hintergrund und angesichts der wiederholten Überschreitung EU-weit 
geltender Schadstoffgrenzwerte in Deutschland sei es erstaunlich, 
dass die Bundesregierung nicht jede Gelegenheit nutze, um 
schadstoffarme Mobilität insgesamt zu stärken.
   Energieträger Flüssiggas: 
   Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt 
CO2-reduziert sowie nahezu schadstofffrei. Flüssiggas wird als 
Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der 
Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Ursula Megies
Tel.: 030 / 29 36 71 - 19
E-Mail: presse(at)dvfg.de 
Deutscher Verband Flüssiggas e. V
      
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Datum: 24.09.2014 - 12:44 Uhr
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