BUND vor dem nächsten Treffen der Atommüll-Kommission: RWE und e.on müssen Klagen gegen das Standortauswahlgesetz zurücknehmen
(ots) - Anlässlich der Sitzung der Kommission "Lagerung
hoch radioaktiver Abfallstoffe" am kommenden Montag hat der Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Atomkraftwerksbetreiber
e.on und RWE aufgefordert, ihre Klagen gegen das
Standortauswahlgesetz zurückzunehmen. RWE und e.on haben in mehreren
Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten Feststellungsklagen gegen
die Übernahme der Kosten eingereicht, die durch den Verzicht auf
weitere Castor-Transporte nach Gorleben entstehen könnten. "Durch
diese Klagen wird das Verursacherprinzip bei der Lagerung des
Atommülls in Frage gestellt", sagte der stellvertretende
BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission
vertritt. "RWE und e.on greifen mit den Klagen einen wichtigen Punkt
der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das
Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein
zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den
Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche",
sagte Brunsmeier.
Der BUND halte es grundsätzlich weiterhin für sinnvoll, dass auch
Vertreter der Kraftwerksbetreiber in der Kommission an einem
möglichst konsensuellen Vorschlag mitarbeiten. "Aber es kann nicht
sein, dass die Atomkraftwerksbetreiber gegen zentrale Punkte des
Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig auf Basis des
Gesetzes einvernehmlich in der Kommission mitarbeiten wollen", so
Brunsmeier. Der BUND habe dies auch in einem Brief an die
Vorsitzenden der Kommission klar geäußert. "Wir fordern, dass e.on
und RWE ihre Klagen zurückziehen. Die Vertreter der Unternehmen
müssen außerdem in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen
keine Klagen gegen die Kostenregelung des Standortauswahlgesetzes
einreichen werden", sagte Brunsmeier. Denn die bisher eingereichten
Klagen könnten womöglich nur erste Schritte gewesen sein, da e.on und
RWE auch Klagen gegen die grundsätzliche Kostenregelung im
Standortauswahlgesetz planen. "Die etwa 2,5 Milliarden Euro Kosten
für die vergleichende Suche dürfen nicht auf die Steuerzahler
abgewälzt werden. Dies würde den Ansatz des Gesetzes und den Auftrag
der Kommission als Ganzes in Frage stellen", sagte Brunsmeier.
Am Montag, 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission
zu ihrer 5. Sitzung. Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des
geltenden Gesetzes stehen. 16 Experten sind geladen, um ihre Kritik
und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des
Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission
ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes. Weitere
Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des
Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das
Leitbild der Kommission sein.
Brief an die Kommissionsvorsitzenden und weitere Informationen:
www.bund.net/atommuell-kommission
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Thorben Becker, BUND-Energieexperte, Tel.: 030-27586-421, Mobil:
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Datum: 31.10.2014 - 10:51 Uhr
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