Energieaudits nach DIN-EN 162473 - Was kommt auf Unternehmen und Berater bis zum 5. Dezember 2015 zu?
Referenten von dena, BAFA, BfEE, DENEFF, Energieagentur NRW, DEnBAG u.a. beantworten in einer Infoveranstaltung des Haus der Technik, Essen, am 24. Juni 2015 aktuelle Fragestellungen
(PresseBox) - Der Bundesrat hat am 6.3.2015 das "Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" (EDL-G) beschlossen. Das auf einer EU-Verordnung basierende Gesetz schreibt Nicht-KMUs verpflichtende Energieaudits vor, die bis zum 5. Dezember 2015 erfolgen und alle vier Jahre erneuert werden müssen.
Für die aktuellen Themen: Marktentwicklung für Energiedienstleistungen: quo vadis?, EDL-G 2015: Gesetzliche Rahmenbedingungen und administrative Umsetzung, Qualität von Energieaudits, EDL-G - Ein Papiertiger? Beitrag der Energieauditverpflichtung zur Erreichung nationaler Energieeffizienzziele?, Energieaudits und rechtliche Fragen, Branchenlösungen von Energieaudits in "neuen" Branchen, Praxiserfahrung:
europaweites Energieaudit in einem deutschen Unternehmen konnten erfahrene Experten gewonnen werden:
Armin Kühn, Annegret Cl. Agricola, Deutsche Energie Agentur (dena), Jan Benduhn, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, (BAFA), Cornelia Paatzsch, Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE), Charlotte Ruhbaum, Martin Bornholdt, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, (DENEFF), Nico Liebheit, RA Becker, Büttner, Held, Gerald Orlik, Energieagentur NRW, Matthias Voigtmann, GF Energy Consulting Allgäu GmbH stehen Unternehmen aller Branchen und deren Geschäftsführern, Produktionsleitern, Verantwortlichen für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit; externen Energieberatern und Energieauditoren auch im Rahmen einer von Prof. Bernd Bungert, DEnBAG, geführten Podiumsdiskussion Rede und Antwort.
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information(at)hdt-essen.de und Tel. 0201/1803-1,
Frau Wiese oder direkt http://www.hdt-essen.de/e-dienstleistungsgesetz
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Datum: 28.05.2015 - 11:48 Uhr
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