Gorleben-Gutachten von 1983 nicht geschönt - PTB war nicht gegen Gorleben als Endlager
Gorleben-Gutachten von 1983 nicht geschönt - PTB war nicht gegen Gorleben als Endlager
(pressrelations) - >Die am 10. September 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundeskanzleramtes hat die Umstände der Erarbeitung des Zwischenberichts der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus dem Jahre 1983 zur Standortuntersuchung Gorleben überprüft. Es wurde dem Vorwurf nachgegangen, die damalige Bundesregierung habe auf die Erarbeitung des Berichtes "unsachgemäß Einfluss genommen".
An den fünf Sitzungen der Arbeitsgruppe nahmen neben dem Bundeskanzleramt das BMU, das BMWi, das BMBF, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie Vertreter des Bundesarchivs teil. Die AG sichtete kurzfristig mehrere 100 Aktenordner. Nach übereinstimmender Einschätzung der beteiligten Behörden, außer BMU / BfS, hat sich bisher der erhobene Vorwurf nicht bestätigt:
1. Fachliche Unsicherheiten und kritische Fragen im Zusammenhang mit der Klärung der Frage der Geeignetheit von Gorleben als ein zukünftiges Endlager werden in der Endfassung des Gutachtens von 1983 benannt und zum Anlass genommen, eine untertägige Erkundung Gorlebens zu fordern. Dabei wurde klargestellt, dass eine abschließende Entscheidung über die Geeignetheit erst auf der Basis der vorgeschlagenen untertägigen Erkundung erfolgen könne (Bericht der PTB von Mai 1983, S. 139 - 143).
2. Die PTB bejahte die sogenannte "Eignungshöffigkeit" von Gorleben und ging davon aus, dass sich dieser Standort nach damaligem Kenntnisstand wohl als geeignet herausstellen würde. Die PTB war somit weder für noch gegen den Standort Gorleben als ein mögliches Endlager. Vielmehr sprach sie sich klar für eine untertätige Erkundung aus, um die Frage der Geeignetheit fachlich abschließend beantworten zu können. Dies ist zwischen den Mitgliedern der AG einschließlich BMU unstreitig.
3. Die PTB schlug im ersten Entwurf lediglich die parallele obertägige Erkundung möglicher weiterer Standorte vor. Dem lagen nach den vorliegenden Erkenntnissen folgende Erwägungen zugrunde: Im Jahr 1983 war nicht nur offen, zu welchem Ergebnis die untertägige Erkundung führen würde, es war insbesondere unklar, ob angesichts der damals geplanten Zahl kerntechnischer Anlagen Gorleben allein über ausreichende Kapazitäten verfügen würde. Da immer wieder betont wurde, dass Klarheit über die Eignung erst nach der untertägigen Erkundung bestehe, hätte eine vorsorgliche parallele obertägige Erkundung anderer Standorte somit Zeit sparen können für den Fall, dass sich bei der untertägigen Erkundung der Standort als zu klein oder als ungeeignet herausstellen sollte.
4. Für ihren Vorschlag zur vorsorglichen obertägigen parallelen Erkundung weiterer Standorte erhielt die PTB keine Unterstützung:
* Neben der PTB trugen vor allem BGR und DBE in wesentlichem Umfang zum Gutachten bei. Diese hatten schon am 7. April bzw. 5. Mai 1983 den Vorschlag entschieden abgelehnt (PTB-Protokoll über Sitzung der Gorleben-Kommission vom 11.04.1983 und Vermerk PTB vom 24.07.1985).
* In einer Sitzung vom 11. Mai 1983 sprachen sich Vertreter der Bundesregierung ebenfalls dagegen aus (handschriftliches Protokoll dieser Sitzung). Für die Entscheidung des Bundeskabinetts über eine untertägige Erkundung von Gorleben, waren Ausführungen über die zusätzliche, parallele obertägige Erkundung weiterer Standorte im Übrigen nicht relevant. Das Gutachten war lediglich in Auftrag gegeben worden, um die Entscheidung des Bundeskabinetts über die untertätige Erkundung von Gorleben vorzubereiten. Der Auftrag beinhaltete dagegen nicht die Beantwortung der Frage nach der Sinnhaftigkeit paralleler oberirdischer Erkundung anderer Standorte.
* Am 13. Mai 1983 wandte sich auch das Hahn-Meitner-Institut gegen den PTB-Vorschlag (Schreiben an PTB vom 13.05.1983).
5. Weder ergab die Sichtung der Akten, dass es sich bei den mündlichen Äußerungen aus Sicht der Bundesregierung um eine Weisung handeln sollte oder gehandelt hat, noch wurde eine schriftliche Weisung an die PTB gefunden. Auch aus dem insoweit in Rede stehenden Telex des BMFT vom 13. Mai 1983 kann keine Weisung hergeleitet werden. Es handelte sich dabei lediglich um redaktionelle Änderungsvorschläge.
Die PTB hat in einem Schreiben vom 16.12.1985 betont, dass keine Weisung durch die Bundesregierung erfolgt ist, sondern lediglich eine Bitte an die PTB gerichtet wurde.
6. Auch nach Einschätzung der PTB handelte es sich bei der Frage der zusätzlichen Erkundung weiterer Standorte um eine politisch/wirtschaftliche Frage, für die die PTB nicht zuständig und zur deren Beantwortung sie auch nicht aufgefordert war. (so Aussage der PTB vor dem BT-Innenausschuss am 20.06.1984).
Fazit:
Das Gutachten war nicht geschönt.
Die PTB wandte sich nicht gegen den Standort Gorleben, sondern unterbreitete zusätzlich und unaufgefordert den Vorschlag zur parallelen obertägigen Erkundung weiterer Standorte.
Nach Ansicht der Vertreter der Bundesregierung sowie BGR, DBE und Hahn-Meitner-Institut sollte die Entscheidung über die Erkundung weiterer Standorte erst in Abhängigkeit von den Ergebnissen einer untertägigen Erkundung getroffen werden.
Eine unsachgemäße Einflussnahme ist darin nicht zu erkennen.
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Datum: 10.10.2009 - 03:18 Uhr
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