Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende / "Aufwand und Nutzen müssen stimmen"
(ots) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(BMWi) hat den Referentenentwurf zum "Gesetz zur Digitalisierung der 
Energiewende" veröffentlicht. Dazu Katherina Reiche, 
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): 
"Wir begrüßen den Entwurf, weil damit alle notwendigen Regelungen zum
Rollout intelligenter Messesysteme und moderner Messeinrichtungen 
gebündelt werden. Wichtig ist für die Stadtwerke jedoch, dass Aufwand
und Nutzen für Kunden und Messstellenbetreiber stimmen müssen. 
Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass Abrechnungen und 
Vertragsbeziehungen unnötig aufgebläht und somit unpraktisch und 
teuer in der Anwendung werden. Das bringt keine Akzeptanz beim Kunden
und bringt unnötige Bürokratie auf allen Seiten."
   Nach dem aktuellen Entwurf ist der Messstellenbetreiber, in der 
Regel der Betreiber eines Verteilnetzes, verpflichtet, den 
Smart-Meter-Rollout bei den Kunden in seinem Netz durchzuführen. Die 
Kosten für Installation und Betrieb solcher intelligenten 
Messsysteme/moderner Messeinrichtungen darf er bis zu jeweils fest 
geregelten Preisobergrenzen (Beispiel: 100 Euro pro Jahr für ein 
intelligentes Messsystem ab einem Jahresverbrauch größer 6.000 bis 
10.000 Kilowattstunden) dem Kunden jährlich in Rechnung stellen. "Und
zwar separat. Ein Kunde würde dann neben der Stromrechnung noch eine 
weitere Rechnung, und zwar für das Messen per Smart-Meter oder 
digitalen Stromzähler bekommen. Verbraucherfreundlich geht anders", 
so Reiche.
   Im Zusammenhang mit den intelligenten Messsystemen sollen zudem 
die Anforderungen an den Datenaustausch und die Pflichten der 
übrigen, an der Datenkommunikation Beteiligten neu geregelt werden. 
Für den VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kommt das 
einem gravierenden Eingriff in die etablierte Aufgabenverteilung 
gleich, und die Verteilnetzbetreiber werden somit benachteiligt. Die 
bisherige Aufgabe der Verteilnetzbetreiber zur Durchführung der 
sogenannten Bilanzkreisabrechnung soll künftig in wesentlichen Teilen
von den Betreibern der Übertragungsnetze übernommen werden. Die 
etablierte und bewährte Zweistufigkeit soll mit der Einführung von 
Smart Metern abgeschafft werden. Eine solche Regelung ist für die 
kommunalen Unternehmen kontraproduktiv und unnötig kompliziert, um 
die Energiemengenbilanzierung effizient durchzuführen. Denn die 
hierfür notwendige ''IT-Systemwelt'' ist bereits bei der etablierten 
"Datendrehscheibe" Verteilnetzbetreiber vorhanden, bei den 
Übertragungsnetzbetreibern müsste diese parallel neu aufgebaut 
werden. Mit den entsprechenden Kosten natürlich. Dieser heute bei den
Verteilnetzbetreibern lokal erfolgreich betriebene Prozess würde 
künftig bei den vier jeweils regional abgegrenzten 
Übertragungsnetzbetreibern zentralisiert, "was faktisch eine 
Monopolisierung ist", so Reiche.
   Das Gesetz biete kommunalen Unternehmen gleichwohl Potenzial für 
neue Geschäftsfelder. Reiche: "Vor allem im Zusammenwirken mit 
Wohnungsbaugesellschaften sehen wir Chancen, z. B. bei der Bündelung 
des Messstellenbetriebs von Gas, Wasser, Fernwärme oder Heizwärme."
   Hintergrund: Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der 
Energiewende umfasst und bündelt alle notwendigen Regelungen zum 
Rollout intelligenter Messsysteme (iMsys; "Smart-Meter") 
beziehungsweise moderner Messeinrichtungen (mM; "Digitale Zähler" 
gemäß Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der 
Informationstechnik, BSI), insbesondere zu den Einbauverpflichtungen 
und zum Finanzierungsmodell. Damit weicht der Gesetzgeber vom 
ursprünglich geplanten Vorgehen ab, den bestehenden Regelungen 
lediglich drei Verordnungen hinzuzufügen. Das Gesetz schreibt unter 
anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und 
Schutzprofile gemäß der BSI-Richtlinien. Auch werden Regelungen für 
die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese getroffen.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro 
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment 
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der 
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der 
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie 
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen 
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste 
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im 
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die 
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.
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Datum: 22.09.2015 - 11:14 Uhr
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