Energie-Lieferungen unter fachlicher Kontrolle
RAL-Gütezeichen erleichtert Kostenkalkulation
(industrietreff) - sup.- Wenn der verantwortliche Disponent eines Gewerbebetriebs Brennstoff zum Heizen oder zur Prozesswärmeerzeugung bezieht, muss er sich hinsichtlich Liefermenge und Produktgüte auf die Angaben des Energieversorgers verlassen können. Beide Kriterien sind nämlich vom Abnehmer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand kontrollierbar. Aber klar ist auch: Abweichungen bei der Beschaffenheit und erst recht bei der Mengenerfassung der gelieferten Energie beeinflussen die Betriebskosten. Diese Problematik besteht besonders dort, wo transportable Brennstoffe wie Heizöl oder Flüssiggas in Tanks gelagert werden und die Rechnung jeweils bei der Neubefüllung gestellt wird. Die Kalkulation der erwarteten Ausgaben für Wärmeenergie könnte sich beispielsweise bei unzulänglich gemessenen Füllmengen schon während des Verbrauchs als Makulatur erweisen. Eine exakt bezifferbare Zuordnung der Fehlerquellen ist dann rückwirkend meist ebenso unmöglich wie ein Gegen-Check der ursprünglichen Liefermenge.
Medienberichte über schwarze Schafe unter den Händlern, die die Messgeräte an den Lieferfahrzeugen manipulieren, verstärken in manchen Fällen die Zweifel an der Kalkulationsgrundlage für Energiekosten zusätzlich. Um solche Praktiken zu unterbinden und den Skeptikern gleichzeitig die Suche nach seriösen Anbietern zu erleichtern, ist bereits vor einigen Jahren ein spezielles Qualitätsprädikat ins Leben gerufen worden: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) zeichnet Lieferanten aus, die sich regelmäßig einer strengen und aufwändigen Überprüfung unterziehen. Dabei werden unter anderem die Zähleranlagen an den Fahrzeugen sowie die Einhaltung aller eichrechtlichen Bestimmungen von externen Sachverständigen kontrolliert. Die unangekündigten Prüftermine erstrecken sich auch auf die Lagereinrichtungen und die Verwaltungsabläufe, so dass eine Gütezeichenvergabe die Zuverlässigkeit aller Unternehmensbereiche eines Energiehändlers bestätigt. Die Kennzeichnung ist zudem ein Schutz vor minderer Produktgüte und damit vor Leistungseinbußen durch mangelhafte Verbrennungseigenschaften. Die Prüfer achten nämlich darauf, dass die chemische Zusammensetzung der Ware den gesetzlichen Normen und der Deklarierung entspricht. Weiterführende Informationen gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de. Dort können die Prädikatsanbieter für jeden Standort in Deutschland nach Postleitzahlenbereich aufgelistet werden.
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Datum: 11.01.2016 - 12:35 Uhr
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