Verfahrenserleichterung beim Spitzenausgleich für KMU (FOTO)

(ots) - 
   Kleine und mittelständische Unternehmen(1) aus dem produzierenden 
Gewerbe können auch von der 
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren: Sie 
erhalten Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer. Die dafür 
notwendigen Prüfverfahren wurden nun vereinfacht. Darauf weist die 
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin.
   Nach SpaEfV sind kleine und mittelständische Unternehmen 
verpflichtet, ein wirksames Energieeffizienzsystem vorzuweisen, um 
von der Rückerstattung der Strom- bzw. Energiesteuer profitieren zu 
können. Dafür müssen sie jährlich die Wirksamkeit ihrer installierten
sogenannten "Alternativen Systeme" zur Verbesserung der 
Energieeffizienz gemäß SpaEfV Anlage 1 und 2 nachweisen. Das 
bisherige Prüfverfahren von akkreditierten 
Konformitätsbewertungsstellen wie der DQS über die Wirksamkeit wurde 
nun reduziert. Dadurch erzielen Unternehmen Zeit- und damit 
Kostenersparnisse. "Das Verfahren wird nun auch für die 
Organisationen interessant, die bisher den finanziellen und 
personellen Aufwand scheuten", erklärt Julian König, Projektleiter 
Energiemanagement bei der DQS GmbH, Deutsche Gesellschaft zur 
Zertifizierung von Managementsystemen.
   Weniger Vor-Ort-Audits für KMUs mit nur einem Standort 
   Welche Verfahrensvereinfachung angewendet werden kann, hängt vor 
allem mit der Anzahl der zu auditierenden Standorte ab. Bei 
Unternehmen mit nur einem Standort kann das Vor-Ort-Audit durch einen
Auditor - statt wie bisher jährlich - nun alle zwei Jahre erfolgen. 
In den Jahren ohne Vor-Ort-Audit ist eine dokumentenbasierte 
Begutachtung durch eine Zertifizierungsstelle ausreichend.
   Für die dokumentenbasierte Begutachtung durch die DQS sind 
folgende Dokumente durch das Unternehmen vorzulegen: 
a)eine aktuell gültige schriftliche oder elektronische Erklärung der 
Geschäftsführung zur Einführung eines Alternativen Systems zur 
Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV Anlage 1 oder 2 
b)eine aktuell gültige Ernennung eines Energiebeauftragten des 
Unternehmens 
c)Erfüllung der Anforderungen nach SpaEfV Anlage 1 oder 2, Nr.1, 2, 3
und der Rückkopplung zur Geschäftsführung (4) 
d)KMU Bestätigung (z.B. durch das Zollformular 1458 oder 1459)
   "Sobald uns die notwendigen Dokumente vorliegen, werden die Daten 
durch einen zugelassenen Energiemanagement-Auditor auf Richtigkeit 
geprüft", erläutert König den Ablauf der dokumentenbasierten 
Begutachtung. Anschließend werden das Formular 1449 (Nachweis über 
ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz) und ein 
Nachweistestat, mit aufgeführten Standorten, ausgestellt. "Gibt es 
allerdings wesentliche unternehmensspezifische Änderungen, zum 
Beispiel in der Energieeinsatzmenge, einen Wechsel der Energieträger 
oder ändert sich die Struktur des Unternehmens, so ist eine 
Vor-Ort-Auditierung an den betroffenen Standorten vorgeschrieben", 
unterstreicht König.
   Zwei Optionen für Unternehmen mit mehreren Standorten 
   KMU mit mehreren Standorten haben zwei Möglichkeiten, die 
Verfahrensvereinfachung anzuwenden: Im Rahmen der 
"Multi-Site-Zertifizierung", gemäß DAkkS-Vorgabe, ist eine jährliche 
Vor-Ort-Auditierung der Unternehmenszentale und eine 
Stichprobenauswahl von Standorten möglich.
   Allerdings können Unternehmen mit mehreren Standorten auch den 
zweijährigen Auditrhythmus der Vor-Ort-Auditierung anwenden. 
Voraussetzung ist, dass nach Ablauf von vier Jahren jeder einbezogene
Standort auditiert wurde.
   (1) Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gemäß der 
Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission in der jeweils geltenden 
Fassung
   DQS GmbH - Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von 
Managementsystemen
   Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von 
Managementsystemen (DQS) wurde 1985 als Deutschlands erste und 
weltweit dritte Managementsystem-Zertifizierungsstelle durch DGQ 
(Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) und DIN (Deutsches Institut
für Normung e.V.) gegründet. Neben den Gründungsgesellschaftern sind 
auch das US-amerikanische Unternehmen Underwriters Laboratories sowie
die deutschen Industrieverbände HDB, Spectaris, VDMA und ZVEI an der 
DQS beteiligt.
   Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main fokussiert als 
einziger großer Zertifizierer die Auditierung und Zertifizierung von 
Managementsystemen und Prozessen in Unternehmen und Organisationen. 
Mit über 3.200 Mitarbeitern - davon rund 2.500 Auditoren - erzielt 
die Gruppe 2015 einen Jahresumsatz von rund 120 Millionen Euro.
   Weltweit zählt die DQS mit über 80 Geschäftsstellen in mehr als 60
Ländern und 57.700 zertifizierten Standorten zu den Führenden der 
Zertifizierungsbranche. Die rund 20.000 Kunden aus über 110 Ländern 
repräsentieren alle Branchen: Schwerpunkte bilden die Bereiche 
Automotive, Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemische 
Industrie, Dienstleistung, Lebensmittel, Gesundheits- und 
Sozialwesen, Luft- und Raumfahrt und Telekommunikation.
Pressekontakt:
Matthias Vogel
Leiter Marketing & Communication
DQS GmbH
August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main
Tel.: 069 95427-287
E-Mail: matthias.vogel(at)dqs.de
www.dqs.de
      
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Datum: 09.02.2016 - 10:00 Uhr
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