Weitere Auszahlung an PROKON-Gläubiger geplant
(ots) -
- Zwei rumänische Wälder erfolgreich an Großinvestor veräußert
- Bisher sämtliche Vermögensverwertungen "über Plan" abgeschlossen
- Auszahlung von mindestens EUR 50 Mio. wird vorbereitet
Rd. 56.000 Insolvenzgläubiger der PROKON Regenerative Energien eG
(vormals PROKON Regenerative Energien GmbH, nachfolgend "PROKON")
können mit einer (weiteren) Auszahlung auf ihre Insolvenzforderungen
rechnen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON wurde bereits
Mitte des Jahres 2015 aufgehoben; PROKON ist mit den Kernbereichen
"Windenergie und Stromhandel" wieder am Markt tätig. Die Verwertung
von Vermögensgegenständen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von
PROKON gehören, wird seitdem im Interesse der Insolvenzgläubiger von
einer Abwicklungsgesellschaft durchgeführt.
Nachdem die Abwicklungsgesellschaft bereits zahlreiche
Vermögenswerte liquidieren konnte, ist ihr nunmehr der Verkauf zweier
rumänischer Wälder an einen Großinvestor gelungen. "Wir freuen uns
sehr, dass wir eine äußerst komplizierte und überaus langwierige
Transaktion im Sinne der Gläubiger erfolgreich haben durchführen
können", kommentiert Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, der
Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft, die jüngsten
Verwertungsmaßnahmen.
Bisher haben sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft zu
Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten
Schätzwerten liegen. Mit dem nunmehr durchgeführten Waldverkauf ist
die Abwicklungsgesellschaft in der Lage, eine Auszahlung an die
berechtigten Gläubiger vorzunehmen. Die Auszahlung wird sich auf
mindestens EUR 50 Mio. belaufen und soll voraussichtlich ab Dezember
2016 erfolgen.
"Ich werde alle Gläubiger direkt anschreiben und um die Mitteilung
ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum
Auszahlungsvorgang werden die Gläubiger auch unter
https://prokon-spv.insolvenz-solution.de erhalten. Anfragen von
einzelnen Gläubigern kann ich aufgrund der Vielzahl der Betroffenen
nicht beantworten. Dafür bitte ich höflich um Verständnis", erläutert
Rechtsanwalt Denkhaus die nächsten Schritte bis zur Auszahlung.
Auszahlungsberechtigt sind nach dem Insolvenzplan diejenigen rd.
56.000 Gläubiger, die ihre Forderungen nicht in
Mitgliedschaftsanteile an der PROKON Regenerative Energien eG
getauscht haben. Die anstehende Auszahlung ist nicht die erste
Leistung an die Gläubiger. Die Auszahlungsberechtigten haben bereits
durch PROKON Schuldverschreibungen aus einer neu begebenen
Unternehmensanleihe (WKN: A2AASM) mit dem entsprechenden Nennwert
angeboten bekommen bzw. durch den Insolvenzverwalter eine Auszahlung
auf rd. 34,5 % ihrer Forderungen erhalten. Die Quotenerwartung der
Gläubiger beträgt insgesamt rd. 57,8 % ihrer jeweiligen
Insolvenzforderungen.
Die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH ("PROKON-SPV") ist im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON als sog.
Abwicklungsgesellschaft gegründet worden. Seit der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens (01.08.2015) ist sie mit der Verwertung von
Vermögensgegenständen beschäftigt, die nicht zu den
Kerngeschäftsfeldern von PROKON gehören und während des
Insolvenzverfahrens noch nicht verkauft werden konnten. Die
Verwertung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von dem
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin überwacht.
Pressekontakt:
Tina Mentner
Telefon: 0211/43079217
E-Mail: tmentner(at)heringschuppener.com
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Datum: 17.08.2016 - 15:56 Uhr
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