MEW: Novelle des Energiesteuergesetzes bedroht Mittelstand -
Paragraph 60 Energiesteuergesetz beibehalten
(ots) - Zum neuen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erklärt Dr. Steffen
Dagger, Hauptgeschäftsführer des MEW Mittelständische
Energiewirtschaft Deutschland e.V.:
"Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die von der
Bundesregierung vorgesehene Streichung des Paragraphen 60
Energiesteuergesetz (§60 EnergieStG) zurückzunehmen, um die
existenzielle Bedrohung mittelständischer Mineralölunternehmen zu
verhindern.
Bislang wurde durch den Paragraphen 60 sichergestellt, dass im
Falle der Insolvenz eines Kunden die Energiesteuer zurückerstattet
wird. Zweck des Paragraphen ist es aber nicht, den
Mineralölgesellschaften die relativ geringen tatsächlichen
Forderungsausfälle zu erstatten. Vielmehr werden mittelständische
Einzelhändler, in der Regel Tankstellenbetreiber, von der Besicherung
des Energiesteueranteils gegenüber ihren Vorlieferanten befreit.
Eine Streichung würde dazu führen, dass Unternehmen die
Besicherung auf den Energiesteueranteil ausweiten müssten.
Die durch die Streichung des Paragraphen 60 zu erwartende
Verdopplung der Sicherheitsleistung würde Mittelständler in der
Praxis überfordern. Sie führt zu existentiellen Wettbewerbsnachteilen
gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen.
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gleiss Lutz belegt, dass die Norm
des § 60 EnergieStG aus mehreren Gründen keine unzulässige Beihilfe
darstellt. Deshalb wäre eine Abschaffung des Paragrafen mit dieser
rechtlichen Begründung weder notwendig noch sachgerecht."
Der MEW ist als Dachverband Stimme des unabhängigen
Mineralölmittelstandes in Deutschland. Dazu gehören der unabhängige
Import, der unabhängige Großhandel, die Freien Tankstellen und die
unabhängigen Tanklagerbetreiber mit einem flächendeckenden Netz in
ganz Deutschland.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier:
http://www.mew-verband.de/index.php/download_file/1992/
Pressekontakt:
Dr. Steffen Dagger, Hauptgeschäftsführer
Telefon: 0 30 - 20 45 12 53
Email: info(at)mew-verband.de
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Datum: 25.01.2017 - 10:40 Uhr
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