Kohlenmonoxid: Heizung und Kamin regelmäßig warten / TÜV Rheinland: Risiken von Kohlenmonoxid-Austritt lassen sich minimieren / Bei nachlassender Heizleistung Experten rufen
(ots) - Kohlenmonoxid ist geruchlos, farblos und
geschmacklos, aber lebensgefährlich. Ein schleichendes Gift, das
unlängst in Bayern sechs Jugendlichen das Leben kostete. "Auch Kamine
und Heizthermen können zur Gefahr werden", betont Mario Reimbold,
Experte für Feuerungsanlagen bei TÜV Rheinland, obwohl alle Geräte
nach entsprechenden Verordnungen geprüft werden, bevor sie auf den
Markt kommen, beispielsweise von TÜV Rheinland. Viele Unglücke können
aber verhindert werden, insbesondere durch regelmäßige Wartung der
Feuerstellen.
Einweisung bei Kaminöfen wichtig
Ein typischer Grund für einen mangelhaften Kohlenmonoxid-Abzug sei
das gefürchtete Vogelnest auf einem lange unbenutzten Schornstein,
sagt Mario Reimbold. "Manchmal reichen auch schon nasse Blätter, die
den Kamin verstopfen." Aus diesem Grund ist die gesetzlich geregelte
Kontrolle durch einen Schornsteinfeger so wichtig. Für genauso
bedeutend hält der Experte die jährliche Inspektion von Gasthermen
durch einen Heizungsfachmann. Dabei wird die Funktion des Heizkessels
überprüft. "Wenn dennoch die Heizleistung unerwartet stark nachlässt,
sollte man einen Fachmann rufen", empfiehlt Reimbold. Das gilt auch
für die Einweisung nach dem Einbau eines Kaminofens. Wer einen
solchen bei einem Wohnungswechsel übernimmt, sollte bei Fragen einen
Kaminbauer konsultieren. Der Sicherheit wegen.
Im Verdachtsfall Fenster auf und raus
Denn Kohlenmonoxid (CO), das entsteht, wenn Kohle, Holz, Gas oder
Benzin nicht vollständig verbrennt, ist laut Mario Reimbold besonders
tückisch, da es geruchlos und nicht sichtbar ist. Bei typischen
Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit, sollten
Betroffene sofort die verdächtige Quelle abschalten, die Fenster
öffnen, den Raum verlassen und professionelle Hilfe rufen. Für
zusätzliche Sicherheit empfiehlt Mario Reimbold spezielle CO-Warner,
die jedoch nicht mit Rauch- oder Gaswarnern verwechselt werden
dürfen. "Geräte für Wohnräume, die nach DIN EN 50291-1 zertifiziert
sein sollten, gibt es ab rund 30 Euro im Fachhandel oder in
Baumärkten", erklärt der Experte von TÜV Rheinland.
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Datum: 28.03.2017 - 10:00 Uhr
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