bne: Mieterstrom wichtiger Baustein der Energiewende
(ots) - Die Energiezukunft lebt von neuen, dezentralen
Lösungen. "Das nun vorgesehene Mieterstromgesetz ist dabei ein
wichtiger Baustein", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bne
sieht aber noch Änderungsbedarf, etwa um Mieterstrommodelle auch in
Wohnkomplexen zu ermöglichen sowie bei den wettbewerblichen
Rahmenbedingungen.
Der Gesetzesentwurf bringt aus Sicht des bne einen deutlichen
Schub für die dezentrale Energiewende. "Um den absehbar steigenden
Strombedarf auch für Wärme und Verkehr zu decken, brauchen wir viel
mehr erneuerbare Energien. Gerade in Städten liegt noch sehr viel
Potential für Eigenverbrauchslösungen auf Basis von Photovoltaik,
dessen Nutzung bisher durch fehlende Regelungen eingeschränkt war",
sagt bne-Geschäftsführer Busch.
Aus Sicht des bne sollte die vorgesehene Beschränkung des Modells
auf Strom, der im selben Gebäude verbraucht wird, aufgehoben werden.
"Wenn in einem Wohnkomplex das Vorderhaus Mieterstrom machen kann,
das Hinterhaus aber aus derselben Anlage nicht versorgt werden darf,
ist das dem Verbraucher wenig vermittelbar. Die Nutzung des Stroms
muss auch in angeschlossenen Nachbargebäuden möglich sein", so Busch.
Wichtig ist aus bne-Sicht zudem, klarzustellen, dass auch das Beladen
von Elektroautos etwa über eine Wallbox über das Mieterstrommodell
möglich ist.
Wettbewerblichen Rahmen setzen
Mieter müssen auch in Zukunft die Wahl haben, sich zwischen
verschiedenen Liefermodellen zu entscheiden. Dies ist gewährleistet,
wenn Mieterstromangebote mit anderen Vertragsverhältnissen
gleichgestellt werden. "Auch ein Mieterstromvertrag ist letztlich ein
wettbewerblicher Stromliefervertrag, für den ein level playing field
gilt und für den deshalb auch die einschlägigen Vorschriften gelten
müssen", betont bne-Geschäftsführer Busch. Zusätzliche Maßnahmen wie
Preisobergrenzen oder verkürzte Vertragslaufzeiten für
Mieterstrommodelle wären dann nicht notwendig.
Änderungsbedarf sieht der bne beim Thema Messstellenbetrieb. Der
Referentenentwurf sieht den Betrieb aller an das Smart-Gateway
angeschlossenen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber des
Summenzählers vor. Diese Vorgabe ist nicht notwendig, da
grundsätzlich moderne Messeinrichtungen verschiedener Anbieter auch
mit jedem Gateway kompatibel sein sollen. "Hier wird durch die
Hintertür und ohne jeden Grund die freie Wahl des
Messstellenbetreibers eingeschränkt", sagt Busch.
Weitere Reformen nötig
Das Mieterstrommodell kann aus bne-Sicht allerdings nur ein
Baustein sein. Folgen müssen weitere Anreize für die
Flexibilisierung; auch sollte die Eigenerzeugung in ein Gesamtkonzept
für die Wärmebereitstellung und die Mobilität eingebunden werden. "In
weiteren Schritten müssen wir die Umlagebelastung des Strompreises
angehen und die Netzentgeltstrukturen an das sich ändernde
energiewirtschaftliche Umfeld anpassen", betont Busch.
Sie finden die Stellungnahme des bne zum Referentenentwurf des
Mieterstromgesetzes unter www.bne-online.de.
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Karsten Wiedemann
Pressesprecher
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Hackescher Markt 4
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Datum: 30.03.2017 - 14:20 Uhr
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