Bareiß: EU-Kommission darf ihre energiepolitischen Kompetenzen nicht überschreiten
(ots) - Keine unterschiedlichen Preiszonen für Strom in
Deutschland
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine
Subsidiaritätsrüge zu zwei Verordnungsvorschlägen der europäischen
Kommission im Bereich der Energiepolitik verabschiedet. Dazu erklärt
der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Thomas Bareiß:
"Das umfassende Gesetzespaket "Saubere Energie für alle Europäer"
der EU-Kommission begrüßen wir ausdrücklich. Die ehrgeizigen Ziele
der EU in den Bereichen Klimaschutz, erneuerbare Energien und
Energieeffizienz bedeuten, dass sich die Energieversorgung in der EU
in den nächsten Jahrzehnten drastisch wandeln muss. Das Gesetzespaket
nennt wichtige Stellschrauben, um den Wandel zu erleichtern.
Trotzdem müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit von der EU-Kommission eingehalten werden. Aus
unserer Sicht ist dies bei zwei Verordnungsentwürfen zum
Energiebinnenmarkt, der sogenannten "ACER"-Verordnung und
Elektrizitätsbinnenmarktverordnung nicht der Fall. Die Kommission
schießt hier mit vielen Regelungen über das Ziel hinaus. Deshalb ist
die Subsidiaritätsrüge der richtige Schritt.
Gerade die Fülle von Kompetenzerweiterungen ist nicht mit dem
Lissabon-Vertrag vereinbar. So soll zukünftig die EU-Kommission die
Kompetenz erhalten, über die Größe von Strommarktgebieten zu
entscheiden, in denen Strom ohne Mengenbegrenzung gehandelt werden
darf. Damit wird eine Aufteilung Deutschlands in zwei oder mehrere
Strompreiszonen zur realen Gefahr. Dagegen müssen wir im Sinne aller
Stromverbraucher vorgehen."
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Datum: 31.03.2017 - 12:46 Uhr
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