Maßgebliche Änderungen für Energiemanagementsysteme
(ots) - Ab 14. Oktober 2017 greift im Rahmen der
Zertifizierung für Energiemanagementsysteme (EnMS) nach ISO 50001 die
neue Akkreditierungsnorm ISO 50003:2014. Sie regelt, zusätzlich zu
den Anforderungen von ISO 17021:2015, die Anforderungen an
Zertifizierungsgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft zur
Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH), die EnMS auditieren
und zertifizieren. Die Anforderungen von ISO 50003:2014 beeinflussen
jedoch indirekt auch Unternehmen, insbesondere bei der Ermittlung der
Auditdauer und der Nachweisführung zur fortlaufenden
Leistungsverbesserung.
Basis für die Berechnung der Auditdauer ist zukünftig, neben den
bisherigen Angaben zu den jährlichen Energieverbräuchen, auch die
Anzahl der eingesetzten Energiequellen und der wesentlichen
Energieeinsätze. Zudem wird auch die Summe des "EnMS-wirksamen
Personals" anstelle der Gesamtmitarbeiterzahl für das Ermitteln der
Audittage zu Grunde gelegt. Darüber hinaus wird ab sofort ein
Auditnachweis über die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen
Leistung durch messbare Ergebnisse hinsichtlich der Energieeffizienz,
des Energieeinsatzes oder des Energieverbrauchs bei anstehenden Erst-
und Rezertifizierungsaudits eingefordert.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Bis zum 14. Oktober 2017 müssen sich alle
Zertifizierungsgesellschaften nach der neuen Akkreditierungsgrundlage
durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH)
akkreditieren lassen. Die DQS GmbH hat ihre Akkreditierung bereits am
9. Juni 2017 erhalten. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Erst- und
Rezertifizierungsverfahren auf die neue Akkreditierungsgrundlage ISO
50003:2014 umgestellt. Alle weiteren ISO 50001-Verfahren werden nach
einer dreijährigen Übergangszeit bis spätestens 8. Juni 2020 auf das
neue Zertifizierungsverfahren geändert. Alle Zertifizierungen nach
ISO 50001, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf Grundlage von ISO
50003:2014 durchgeführt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Bereits
laufende Verfahren, die sich in einem Überwachungs-Zyklus befinden -
und deren Rezertifizierung noch auf Basis der alten Grundlagen
stattgefunden hat - sind bis zur nächsten Rezertifizierung nicht von
dieser Neuregelung betroffen, müssen diese aber gegebenenfalls
vorziehen, um den 8. Juni 2020 nicht zu überschreiten.
Weitere Informationen zur neuen Akkreditierungsgrundlage und zur
Ermittlung des Auditaufwandes finden Sie unter http://bit.ly/ISO50003
DQS GmbH - Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen
Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen (DQS) wurde 1985 als Deutschlands erste und
weltweit dritte Managementsystem-Zertifizierungsstelle durch DGQ
(Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) und DIN (Deutsches Institut
für Normung e.V.) gegründet. Neben den Gründungsgesellschaftern sind
auch das US-amerikanische Unternehmen Underwriters Laboratories sowie
die deutschen Industrieverbände HDB, Spectaris, VDMA und ZVEI an der
DQS beteiligt.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main fokussiert als
einziger großer Zertifizierer die Auditierung und Zertifizierung von
Managementsystemen und Prozessen in Unternehmen und Organisationen.
Mit über 3.200 Mitarbeitern - davon rund 2.500 Auditoren - erzielt
die Gruppe 2016 einen Jahresumsatz von rund 125 Millionen Euro.
Weltweit zählt die DQS mit über 80 Geschäftsstellen in mehr als 60
Ländern und 58.000 zertifizierten Standorten zu den Führenden der
Zertifizierungsbranche. Die rund 20.000 Kunden aus über 130 Ländern
repräsentieren alle Branchen: Schwerpunkte bilden die Bereiche
Automotive, Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemische
Industrie, Dienstleistung, Lebensmittel, Gesundheits- und
Sozialwesen, Luft- und Raumfahrt und Telekommunikation.
Pressekontakt:
Matthias Vogel
Leiter Marketing & Communication
DQS GmbH
August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main
Tel.: 069 95427-287
E-Mail: matthias.vogel(at)dqs.de
www.dqs.de
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Datum: 28.09.2017 - 14:01 Uhr
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