Ausnahmeentscheidungen für Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg sind ein Desaster für den Naturschutz
(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert kurzfristige 
Ausnahmeregelungen, die es Betreibern der Steinkohlekraftwerke in 
Heilbronn und Mannheim ermöglichen, zeitlich befristet höher 
temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein einzuleiten - DUH kündigt
rechtliche Prüfung an - Einleitung birgt zusätzliche Risiken für die 
bereits bestehende hitzebedingte Extremsituation in den Gewässern, 
die Fischsterben verursacht
   Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe haben vor wenigen 
Tagen den Betreibern der Steinkohlekraftwerke in Heilbronn (EnBW) und
Mannheim (Großkraftwerk Mannheim) unter bestimmten Bedingungen 
bewilligt, zeitlich befristet höher temperiertes Kühlwasser in Neckar
und Rhein einzuleiten. Damit wird von bestehenden wasserrechtlichen 
Erlaubnissen abgewichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der 
Maßnahme ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fauna und Flora der 
Gewässer. Insbesondere für Fischarten, die sauerstoffreiches Wasser 
benötigen, ist dies lebensbedrohlich. Dazu gehören Bachforellen und 
besonders die stark gefährdete Äsche, die auf der Roten Liste der 
gefährdeten Tierarten steht.
   Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation befürchtet, dass die
Ziele der Europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zum Schutz der 
Natur mit der Einleitung konterkariert werden und kündigt eine 
rechtliche Prüfung sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die
entsprechenden Ausnahmeentscheidungen an.
   Dazu Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH: "Die Einleitung
höher temperierten Kühlwassers bedeutet insbesondere für die 
sensiblen Fischarten in den Flüssen ein zusätzliches Risiko und muss 
mit zwingenden Gründen gerechtfertigt werden. Weder die Einhaltung 
von Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten noch andere 
betriebswirtschaftliche Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von den 
geltenden Grenzwerten der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Ob die 
Ausnahmeregelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und 
Netzstabilität zwingend erforderlich sind, werden wir sorgfältig 
prüfen und rechtliche Schritte einleiten, sofern wir die Bescheide 
für rechtswidrig halten."
   Maßgabe für die rechtliche Prüfung der Ausnahmereglungen durch die
DUH sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene 
sowie das Wassergesetz Baden-Württemberg. Auf deren Grundlage werden 
wasserrechtliche Erlaubnisse zur Einleitung von Kühlwasser erteilt.
   Die DUH setzt sich bereits seit mehr als zwanzig Jahren für den 
Gewässerschutz und lebendige Flüsse ein.
   Am 31. Mai 2018 hat die DUH eine Grundsatzklage für "Sauberes 
Wasser" gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das 
Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht 
Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Die 
Klage richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell geltende 
"Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor 
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen".
Pressekontakt:
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht
030 2400867-18, nicklas(at)duh.de 
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 07.08.2018 - 12:01 Uhr
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