Ausnahmeentscheidungen für Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg sind ein Desaster für den Naturschutz
(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert kurzfristige
Ausnahmeregelungen, die es Betreibern der Steinkohlekraftwerke in
Heilbronn und Mannheim ermöglichen, zeitlich befristet höher
temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein einzuleiten - DUH kündigt
rechtliche Prüfung an - Einleitung birgt zusätzliche Risiken für die
bereits bestehende hitzebedingte Extremsituation in den Gewässern,
die Fischsterben verursacht
Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe haben vor wenigen
Tagen den Betreibern der Steinkohlekraftwerke in Heilbronn (EnBW) und
Mannheim (Großkraftwerk Mannheim) unter bestimmten Bedingungen
bewilligt, zeitlich befristet höher temperiertes Kühlwasser in Neckar
und Rhein einzuleiten. Damit wird von bestehenden wasserrechtlichen
Erlaubnissen abgewichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der
Maßnahme ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fauna und Flora der
Gewässer. Insbesondere für Fischarten, die sauerstoffreiches Wasser
benötigen, ist dies lebensbedrohlich. Dazu gehören Bachforellen und
besonders die stark gefährdete Äsche, die auf der Roten Liste der
gefährdeten Tierarten steht.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation befürchtet, dass die
Ziele der Europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zum Schutz der
Natur mit der Einleitung konterkariert werden und kündigt eine
rechtliche Prüfung sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die
entsprechenden Ausnahmeentscheidungen an.
Dazu Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH: "Die Einleitung
höher temperierten Kühlwassers bedeutet insbesondere für die
sensiblen Fischarten in den Flüssen ein zusätzliches Risiko und muss
mit zwingenden Gründen gerechtfertigt werden. Weder die Einhaltung
von Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten noch andere
betriebswirtschaftliche Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von den
geltenden Grenzwerten der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Ob die
Ausnahmeregelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und
Netzstabilität zwingend erforderlich sind, werden wir sorgfältig
prüfen und rechtliche Schritte einleiten, sofern wir die Bescheide
für rechtswidrig halten."
Maßgabe für die rechtliche Prüfung der Ausnahmereglungen durch die
DUH sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene
sowie das Wassergesetz Baden-Württemberg. Auf deren Grundlage werden
wasserrechtliche Erlaubnisse zur Einleitung von Kühlwasser erteilt.
Die DUH setzt sich bereits seit mehr als zwanzig Jahren für den
Gewässerschutz und lebendige Flüsse ein.
Am 31. Mai 2018 hat die DUH eine Grundsatzklage für "Sauberes
Wasser" gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das
Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Die
Klage richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell geltende
"Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen".
Pressekontakt:
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht
030 2400867-18, nicklas(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 07.08.2018 - 12:01 Uhr
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