Flüssiggas-Anlagen in Caravans und Wohnmobilen: Austauschfristen im Blick behalten / Verbraucher müssen spätestens alle zehn Jahre die Komponenten ihrer Flüssiggas-Anlage ersetzen (FOTO)
(ots) -
Wer es vor dem Camping-Urlaub vergessen hat, der sollte spätestens
im Nachhinein einmal genau hinsehen: Steht vor der nächsten Saison
eventuell ein Austausch der Komponenten in der Flüssiggas-Anlage des
Reisemobils oder Wohnwagens an? Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.
(DVFG) verrät, worauf Verbraucher bei privat genutzten Fahrzeugen
achten müssen.
Der Betreiber einer Flüssiggas-Anlage in privat genutzten
Freizeitfahrzeugen muss nicht nur daran denken, diese alle zwei Jahre
von einem entsprechend geschulten Sachkundigen prüfen zu lassen.
Zusätzlich ist er auch für den rechtzeitigen Tausch der einzelnen
Komponenten verantwortlich. Denn Schlauchleitungen, automatische
Umschalteinrichtungen und Druckregler müssen spätestens nach zehn
Jahren ersetzt werden. Wichtig dabei: Als Beginn des Zeitraumes gilt
nicht der Einbau in die Flüssiggas-Anlage des Fahrzeuges, sondern das
Herstelldatum der Komponente. Dieses können Verbraucher direkt von
den jeweiligen Teilen ablesen.
Unabhängig von dieser Frist sollten Wohnmobil-Fans den Zustand der
Anlage und ihrer Teile dauerhaft im Blick behalten. Denn kommt das
Fahrzeug sehr häufig zum Einsatz, werden auch die Flüssiggas-Anlage
und ihre Komponenten entsprechend stärker beansprucht. Sind einzelne
Teile bereits vor Ablauf der Frist verschlissen oder beschädigt,
müssen sie unverzüglich ersetzt werden. Die Dichtheit der
Flüssiggas-Anlage lässt sich beispielsweise leicht mit Hilfe von
Lecksuchsprays prüfen und lohnt sich bereits vor jeder neuen Tour.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse(at)dvfg.de
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Datum: 16.08.2018 - 10:00 Uhr
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