Noch keine PUMA-Zulassung für Kinderarzneimittel in diesem Jahr
(ots) - Bislang hat noch kein Arzneimittel-Hersteller in 
diesem Jahr eine sogenannte PUMA-Zulassung (Paediatric Use Marketing 
Authorisation) beantragt. Darunter versteht man eine nachträgliche 
Zulassung eines für Erwachsene bereits auf dem Markt befindlichen 
Produktes für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen. Das geht 
aus einer aktuellen Statistik der Europäischen Arzneimittel-Agentur 
(EMA) hervor. Pharmazeutische Unternehmer sehen sich bei 
PUMA-Zulassungen immer wieder mit hohen regulativen und 
wirtschaftlichen Hürden konfrontiert. Zum Weltkindertag am 20. 
September in Deutschland appelliert der Bundesverband der 
Arzneimittel-Hersteller (BAH) an Politik und Selbstverwaltung, diese 
Hürden abzubauen und damit Kindern endlich eine individuelle 
Arzneimitteltherapie zu ermöglichen.
   Im Jahr 2007 trat die EU-Verordnung zu Kinderarzneimitteln in 
Kraft. Ziel war es, die Arzneimittelversorgung von Kindern zu 
verbessern. Seitdem wurden in nur sechs Fällen PUMA-Zulassungen 
beantragt und ausgesprochen. "Das heißt, Ärzte müssen Kindern nach 
wie vor viele bekannte Arzneimittel "off label" verordnen, also 
außerhalb ihres zugelassenen Anwendungsgebietes. Das ist eine 
Grauzone sowohl für Ärzte als auch ihre Patienten: Die Ärzte müssen 
an Kindern nicht geprüfte Arzneimittel anwenden. Und die Kinder 
werden zum Beispiel mit einer nicht passgenauen Dosierung behandelt",
sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH und 
Mitglied des Vorstandes der gemeinnützigen "Initiative Arzneimittel 
für Kinder" (IKAM).
   Warum führen nicht mehr Arzneimittel-Hersteller für Produkte, die 
für Erwachsene zugelassen sind, Studien an Kindern durch, um damit 
eine PUMA-Zulassung zu erhalten? Zwar gewährt der Gesetzgeber für die
pädiatrische Darreichungsform zehn Jahre Unterlagenschutz. "Das 
gleicht die hohen Kosten für pharmazeutische Unternehmer aber nicht 
annähernd aus, da muss man dringend nachbessern", fordert Kroth.
   Zum einen seien die Forschung und Entwicklung von 
Kinderarzneimitteln teuer und aufwendig. Zum anderen würde der 
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum Beispiel der Entwicklung einer 
kindgerechten Darreichungsform oft keinen Zusatznutzen attestieren, 
weil es sich ja um einen bekannten Wirkstoff handele. Damit aber 
würden die Krankenkassen den Entwicklungsmehraufwand nicht angemessen
anerkennen und erstatten.
   Kroth bilanziert: "Das ist ein echtes Dilemma für die Hersteller: 
Sie würden gerne helfen, dürfen aber als Marktteilnehmer 
betriebswirtschaftliche Überlegungen nicht außer Acht lassen. Gerade 
weil PUMA-Arzneimittel etablierte Wirkstoffe enthalten, sollten sie 
sich keiner zusätzlichen Nutzenbewertung stellen müssen. Ähnlich wie 
bei den Orphans - Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen 
- sollte der Zusatznutzen bereits mit der Zulassung als erwiesen 
gelten."
   Dass gerade Kinder und Jugendliche angemessen medizinisch versorgt
werden, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Diese Lücke müsse 
man endlich schließen, so Kroth. In der Pflicht sieht er dabei vor 
allem den G-BA.
   Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der 
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in 
Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen 
tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland
zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken 
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen 
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für
die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.bah-bonn.de gibt es 
mehr Informationen zum BAH.
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Pressesprecher 
Tel.: 030 / 3087596-127
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Datum: 18.09.2019 - 09:26 Uhr
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