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Weiterbau von Nord Stream 2 weiterhin unzulässig: Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe hat aufschiebende Wirkung trotz Antrag auf Sofortvollzug der Betreiber

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(ots) - Die Berichterstattung vom Wochenende über einen Antrag der Betreibergesellschaft auf sofortigen Vollzug der Baugenehmigung für die Nord Stream 2 Gaspipeline beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Sascha Müller-Kraenner wie folgt:

"Unser Widerspruch hat weiterhin aufschiebende Wirkung gegen den Weiterbau der Nord Stream 2 Pipeline, unabhängig vom neu aufgetauchten Antrag der Betreibergesellschaft. Bauarbeiten an der Gaspipeline in deutschen Gewässern sind unzulässig. Es ist eine rechtliche Zumutung, dass aus dem Nichts dieser Antrag auf Sofortvollzug auftaucht. Laut interner Unterlagen des BSH, die der DUH vorliegen, wurde der Antrag von der Nord Stream 2 AG offenbar schon im Dezember gestellt. Uns als Verfahrenspartei wurde der Antrag jedoch nicht zugestellt und wird nun erst zwei Monate später und auf unseren Druck öffentlich gemacht. Ein transparentes Genehmigungsverfahren sieht anders aus. Die jüngste Genehmigung des BSH ist darüber hinaus rechtswidrig: Sie greift auf veraltete Daten zurück und lässt die Prüfung zur Klimaverträglichkeit völlig aus. Wir verlangen ein mindestens einjähriges Moratorium, um die Auswirkungen dieses fossilen Großprojektes auf das globale Klima und den Meeresnaturschutz umfassend zu prüfen. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor."

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 22.02.2021 - 10:47 Uhr
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